
Mindestlohntarif 2023 für Hausbesorger/Hausbetreuer - Steiermark
Zusammenfassung für steirische Immobilien- und Vermögenstreuhänder
Lesedauer: 1 Minute
Die neuen Mindestlohntarife für 2023 für Hausbesorger/Hausbetreuer wurden festgesetzt.
Als besondere Serviceleistung hat die steirische Fachgruppe für ihre Mitglieder eine Zusammenfassung in Form einer übersichtlichen Tabelle erstellt.
Die Bundesgesetzblätter für ganz Österreich finden Sie hier.
Hinweis: Entgegen der Erwartungen wurde das Hausbesorgergesetz nicht an die neuen Dienstgeber-Kündigungsfristen angepasst. Daher gilt für Hausbesorger (Dienstvertragsabschluss vor dem 01.07.2000) weiterhin eine Kündigungsfrist von drei Monaten laut HBG § 18 (4). Für Hausbetreuer (Dienstvertragsabschluss ab dem 01.07. 2000) hingegen gelten die für Arbeiter und Angestellte sowie für freie Dienstnehmer, ab 01.10.2021, vereinheitlichten Dienstgeber-Kündigungsfristen.