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Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten, Fachgruppe

Förderrichtlinien zur Qualifizierungssteigerung

Ziel ist es, die fachliche Qualifikation von steirischen Versicherungsmakler:innen und deren Mitarbeitenden zu erhöhen.

Lesedauer: 1 Minute

15.05.2025

Diese Richtlinien haben das Ziel, die fachliche Qualifikation von steirischen Versicherungsmaklern und deren Mitarbeitern durch die Unterstützung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Versicherungssektor zu erhöhen.

Förderungsberechtigte

  • Steirische Versicherungsmakler: Mitglieder der Fachgruppe Versicherungsmakler und Berater 
  • in Versicherungsangelegenheiten der WKO Steiermark. 
  • Mitarbeiter von steirischen Versicherungsmaklern: Mitarbeiter, die gemäß dem für diese Branche anzuwendenden Kollektivvertrag im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden in einem Anstellungsverhältnis stehen. Das Anstellungsverhältnis muss während der gesamten Aus- bzw. Weiterbildung aufrecht sein. Der Nachweis über die Beschäftigung ist mittels Dienstzeugnis sowie durch einen aktuellen Sozialversicherungsdatenauszug nachzuweisen.

Förderbare Aus- und Weiterbildungen

  • Versicherungslehrgang an einer österreichischen Universität: ein von einer österreichischen Universität angebotener Lehrgang, wobei im Lehrplan der Schwerpunkt (mindestens 75 % der ECTS-Punkte) die Aus- und Weiterbildung im Versicherungswissen darstellt und der zu fördernde Lehrgang mit einem universitären Abschluss endet. 
  • Vorbereitungslehrgang auf die Befähigungsprüfung: der von der Fachgruppe Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten der WKO Steiermark in Kooperation mit dem WIFI Graz veranstaltete Lehrgang. 
  • Grundkurs für Einsteiger und Lehrlinge im Maklerbüro: der von der Fachgruppe Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten der WKO Steiermark in Kooperation mit dem WIFI Graz veranstaltete Lehrgang. Pro Mitglied wird nur der erste angemeldete Mitarbeiter für die Förderung berücksichtigt.

Höhe der Förderung

Die Förderung beträgt einheitlich EUR 700,- pro Aus- oder Weiterbildung.

Nachweis des erfolgreichen Abschlusses

Die Förderung wird nur gegen Vorlage eines Abschluss- oder Teilnahmezeugnisses gewährt, welches den erfolgreichen Abschluss der jeweiligen Aus- oder Weiterbildung bescheinigt.

Beantragung der Förderung

Antragsberechtigt sind Mitglieder der Fachgruppe Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten der WKO Steiermark. Mitarbeiter sind nicht antragsberechtig. Der Förderantrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung des Abschluss- oder Teilnahmezeugnisses per E-Mail an die Fachgruppen-Geschäftsstelle zu richten. Dem Antrag sind die erforderlichen Unterlagen (Abschluss- oder Teilnahmezeugnis, Nachweis der Mitgliedschaft, Dienstzeugnis, Sozialversicherungsdatenauszug, Zahlungsbeleg, Bankverbindung) beizufügen.

Prüfung und Entscheidung

Die Entscheidung über die Auszahlung der Förderung obliegt dem Obmann der Fachgruppe.

Allgemeine Bestimmungen/Rechtsanspruch

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung oder deren Höhe.

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