Aus der Beratungstätigkeit der RSS: Ist frische Fahrbahnmarkierung auf PKW ein Kaskoschaden
Information für Mitglieder des Fachverbandes der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten, Dezember 2025
Lesedauer: 1 Minute
Ein Mitglied wandte sich mit folgender Fragestellung an die RSS:
Eine Versicherungsnehmerin fährt auf einer Bundesstraße mit ihrem Pkw. Dort werden Markierungsarbeiten durchgeführt. Als die Lenkerin einem entgegenkommenden Lkw ausweichen muss, fährt sie so über die Markierungen, dass die frische Farbe von den Reifen auf das Auto gespritzt wird und dort Farbreste auf dem Lack kleben bleiben, die mit Reinigungsmitteln nicht zu entfernen sind. Die Kfz-Kaskoversicherung lehnt eine Deckung ab, da kein versichertes Ereignis vorliege. Zu Recht, wo doch in der Kaskoversicherung "Einwirkungen von außen" versichert seien?
Die RSS gab dazu folgende Auskunft:
"(…) das Problem liegt im Begriff "mit mechanischer Gewalt" der AKKB. In der Entscheidung 7 Ob 22/16k ging es zwar um etwas anderes, nämlich ob die Einwirkung von elektrischem Strom den Unfallsbegriff erfüllt, aber es findet sich dort eine Definition, was "mechanische Gewalt" ist:
"Mechanische Gewalt bedeutet, dass eine Einwirkung nach den Gesetzen der Mechanik
durch Druck oder Zug (Jacobsen in Feyock/Jacobsen/Lemor, Kraftfahrzeugversicherung3
§ 12 AKB Rn 120; Stadler in Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung18 A.2.3.2 Rn 6; vgl.
Knappmann in Prölls/Martin Versicherungsvertragsgesetz29 A.2.3. AKB 2008 Rn 8) vorliegt."
Insofern stellt eine bloße Verfärbung keinen Unfall dar, weil es sich entweder um einen
chemischen Prozess handelt, wenn Substanzen in den Lack eindringen und diesen farblich
verändern, oder das Aufbringen der Farbe ein bloßes Anhaften am Lack, dann fehlt es
aber an der mechanischen Gewalt durch Druck oder Zug."
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