Musiknutzungsrechte Social-Media-Plattformen
Musik auf Social Media ist nicht automatisch frei nutzbar. Besonders bei kommerziellen Inhalten gelten andere Regeln als im privaten Bereich. Betriebe sollten genau prüfen, welche Musik sie verwenden dürfen, um Urheberrechtsprobleme zu vermeiden.
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Wie uns aus Mitgliederkreisen zugetragen wird, kommt es bei der Verwendung von Musik auf TikTok und Instagram immer wieder zu Problemen betreffend das Urheberrechtsgesetz. TikTok und Instagram haben zwar Lizenzvereinbarungen mit Musiklabels, diese decken aber oft nur bestimmte Nutzungsarten ab, insbesondere für private, nicht-kommerzielle Zwecke innerhalb der Plattform. Für kommerzielle Nutzung oder die Verwendung außerhalb der Plattform sind oft zusätzliche Lizenzen erforderlich. Dies gilt auch für andere Social-Media-Plattformen!
Unbedingt zu beachten
Wenn Musik in Videos verwendet wird, die für geschäftliche Zwecke genutzt wird, wie Produktvideos oder Werbung, sollte die Commercial Music Library von TikTok oder andere wie Epidemic Sound, Meta Sound Collection (nur für die Plattformen Facebook und Insta) oder Suno.ai (KI-Musik) herangezogen werden. Wenn Musik verwendet wird, die nicht in einer Musikbibliothek enthalten ist, müssen die Rechteinhaber (Künstler, Musiklabel) kontaktiert, und eine Lizenz erworben werden. Auch wenn die Musik selbst hochgeladen wird, ist sicherzustellen, dass alle erforderlichen Nutzungsrechte vorhanden sind. Für die Nutzung von TikTok- oder Insta-Videos mit Musik auf anderen Plattformen können zusätzliche Lizenzen erforderlich sein.
Die unerlaubte Nutzung von Musik kann zu Abmahnungen und Schadensersatzforderungen führen. Sollte dies der Fall sein, empfehlen wir, diese Forderungen jedenfalls ernst zu nehmen, den Absender aber nicht selbst, sondern über einen Rechtsbeistand zu kontaktieren, um so zu versuchen, den Schaden möglichst gering zu halten. Um die Branche in solchen Fällen bestmöglich vertreten zu können, ersuchen wir Sie, falls Sie ein derartiges Schreiben einer Agentur erhalten, uns dies unter freizeitbetriebe@wko.at bekannt zu geben
Anfang Juli 2025 hat der Fachverband zu einer kostenlosen online Informationsveranstaltung zum Thema eingeladen. Vortragende waren Delphine Rotheneder - Rothi Media - Expertin für Social Media, Content Creation, Video; Dominik Hofmarcher - Schönherr Rechtsanwälte.
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