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Eine Person mit braunem, kurzem Haar sowie Kopfhörern sitzt auf einem grauen Sofa. Auf ihrem Schoß ist ein aufgeklappter Laptop, auf den sie blickt
© Drobot Dean | stock.adobe.com
Freizeit- und Sportbetriebe, Fachverband

Tanzschulen – Musiknutzungsrechte auf Social Media Plattformen

Praxistipps zum Umgang mit Urheberrecht bei der Nutzung von Musik

Lesedauer: 1 Minute

15.12.2025

Wie uns aus Mitgliederkreisen zugetragen wird, kommt es bei der Verwendung von Musik auf TikTok und Instagram in letzter Zeit wieder öfter zu Problemen betreffend das Urheberrechtsgesetz. TikTok und Instagram haben zwar Lizenzvereinbarungen mit Musiklabels, diese decken aber oft nur bestimmte Nutzungsarten ab, insbesondere für private, nicht-kommerzielle Zwecke innerhalb der Plattform. Für kommerzielle Nutzung oder die Verwendung außerhalb der Plattform sind oft zusätzliche Lizenzen erforderlich. Dies gilt auch für andere Social-Media-Plattformen!

Hinweis
Bitte unbedingt beachten:
Wenn Musik in Videos verwendet wird, die für geschäftliche Zwecke genutzt wird, wie Produktvideos oder Werbung, sollte die Commercial Music Library von TikTok oder andere wie Epidemic Sound, ⁠Meta Sound Collection (nur für die Plattformen Facebook und Insta) oder Suno.ai (KI-Musik) herangezogen werden.

Wenn Musik verwendet wird, die nicht in einer Musikbibliothek enthalten ist, müssen die Rechteinhaber (Künstler, Musiklabel) kontaktiert, und eine Lizenz erworben werden. Auch wenn die Musik selbst hochgeladen wird, ist sicherzustellen, dass alle erforderlichen Nutzungsrechte vorhanden sind.

Für die Nutzung von TikTok- oder Insta-Videos mit Musik auf anderen Plattformen können zusätzliche Lizenzen erforderlich sein.

Die unerlaubte Nutzung von Musik kann zu Abmahnungen und Schadensersatzforderungen führen.

Sollte dies der Fall sein, empfehlen wir, diese Forderungen jedenfalls ernst zu nehmen, den Absender aber nicht selbst, sondern über einen Rechtsbeistand zu kontaktieren, um so zu versuchen, den Schaden möglichst gering zu halten. Um die Branche in solchen Fällen bestmöglich vertreten zu können, ersuchen wir Sie, falls Sie ein derartiges Schreiben einer Agentur erhalten, uns dies unter freizeitbetriebe@wko.at bekannt zu geben.

Der Fachverband Freizeit- und Sportbetriebe hat bereits im Juli 2025 zu einer kostenlosen online Informationsveranstaltung zum Thema eingeladen, die Antworten auf Fragen zum Thema Nutzungsrechte bei der Verwendung von Musikstücken gab:

  • Was ist bei der Nutzung von Musik zu beachten?
  • Was ist mit Musikstücken bei bereits veröffentlichten Social Media Beiträgen zu tun?
  • Was ist zu tun, wenn man eine Abmahnung oder Zahlungsaufforderung für Musiknutzung erhält? Wie gehe ich am besten vor und welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich?

Aber auch Fragen, wie man an lizensfreie Musik kommt und was bei der Musiknutzung bei Veranstaltungen zu beachten ist, waren Thema. 

Expert:innen

  • Delphine Rotheneder
    Rothi Media - Expertin für Social Media, Content Creation, Video
  • Dominik Hofmarcher
    Schönherr Rechtsanwälte
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