Barrierefreiheitsgesetz NEU
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Es verpflichtet Unternehmen, Websites und Buchungsplattformen barrierefrei zu gestalten.
Lesedauer: 1 Minute
Viele Unternehmen stehen noch am Anfang, da klare Schritt-für-Schritt-Anleitungen nicht verfügbar sind. Daher möchten wir Ihnen eine vollvertonte Präsentation zum Thema Barrierefreiheitsgesetz zur Verfügung stellen.
Für wen geeignet?
- Geschäftsführung
- Verantwortliche für Website/Buchungsplattform
- Vertrieb/Marketing
- Kundenservice
Was erwartet Sie in der Präsentation?
- Was seit 28. Juni 2025 gilt: Geltungsbereich des BaFG und Auswirkungen auf Busunternehmen.
- Wen das Gesetz betrifft: inkl. Ausnahmen für Kleinstunternehmen und Regelung zur unzumutbaren Belastung (Dokumentationspflicht).
- Was genau barrierefrei sein muss: Website, Buchungsformulare, Reiseinfos, PDFs/Downloads, Apps.
- Sanktionen & Verantwortlichkeiten: Welche Fehler teuer werden können; Rolle von Unternehmen & Webagentur.
- Praxis: Schritt-für-Schritt-Umsetzung – typische Hürden lösen.
- Barrierefreiheit dokumentieren & Barrierefreiheitserklärung rechtskonform bereitstellen.
- Seriös vs. unseriös: Wie Sie überteuerte Website-Checks vermeiden.
Referent Mag. Gerhard Nagl - praxisnahe Beratung zur digitalen Barrierefreiheit in der Busbranche: Er ist Inhaber der Beratungsagentur für Bustouristik und blickt auf 20 Jahre Erfahrung in der Busbranche zurück.
Zur PräsentationDie Website Digitale Barrierefreiheit in Österreich bietet Busunternehmen praktische Informationen, Tools und Vorlagen, um digitale Angebote wie Websites und Apps barrierefrei zu gestalten und gesetzliche Vorgaben in Österreich zu erfüllen.
Zum InfoblattBusunternehmen können die Seite https://wave.webaim.org gezielt nutzen, um ihre eigenen Webseiten effizient auf Barrierefreiheit zu prüfen und gesetzliche Vorgaben – wie das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) – besser einzuhalten.
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