Person hilft anderer Person beim Aussteigen aus Auto, daneben Rollstuhl
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Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen, Fachgruppe

Durchführung von Krankenbeförderungen durch Taxiunternehmen

Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

Lesedauer: 1 Minute

06.03.2024

Gesamtvertrag mit ÖGK, BVAEB und KFA Graz zur Krankenbeförderung mit Taxifahrzeugen seit 1. Jänner 2024 

Seit 1. Jänner 2024 wird die Krankenbeförderung (ohne sanitätsdienstliche Versorgung) mit Taxifahrzeugen erstmals bundeseinheitlich (ausgenommen Wien) geregelt. Die seit Mitte 2022 laufenden Verhandlungen mit der ÖGK, in denen das gemeinsame Ziel verfolgt wurde, ein qualitätsgesichertes, nachhaltiges und auf ökonomischen Grundsätzen basierendes Krankenbeförderungswesen zu fördern, wurden erfolgreich abgeschlossen. Die BVAEB und die Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Graz sind dem Rahmenvertrag rückwirkend mit 1. Jänner 2024 beigetreten.

Mit der Verlagerung von Krankenbeförderungen, bei denen aufgrund des Gesundheitszustandes des Versicherten keine sanitätsdienstliche Betreuung notwendig ist, wird eine zweckmäßige Versorgung im Transportbereich für die Anspruchsberechtigten bei gleichzeitiger Entlastung der Blaulichtorganisationen erreicht. Damit kann der bestmögliche Einsatz vorhandener Finanzmittel und eine wohnortnahe Versorgung der Versicherten sichergestellt werden. 

Für Details zum Gesamtvertrag und zur Tarifvereinbarung lesen Sie hier weiter >>

Weiterführende Informationen finden Sie im Download- und Linkbereich rechts.

Welche Vereinbarungen gelten mit den übrigen Sozialversicherungsträgern?

Alle Sozialversicherungsträger, die bislang Partner von Rahmenvereinbarungen in den Bundesländern waren (z. B. SVS, LKUF), wurden von der ÖGK kontaktiert, ob sie dieser neuen Rahmenvereinbarung beitreten möchten. Bis zum Vorliegen entsprechender Erklärungen gelten für diese SV-Träger weiterhin die bisherigen Abrechnungsvereinbarungen. 

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