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kamer im auto
© zilvergolf | stock.adobe.com
Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen, Fachgruppe

Videoüberwachung und Verwendung von Dashcams im Taxi

Der Einsatz von Videoüberwachung und Dashcams in Taxis kann für Sicherheit sorgen, gleichzeitig handelt es sich um einen sensiblen Eingriff in die Privatsphäre von Fahrgästen, Mitarbeiter:innen und anderen Verkehrsteilnehmer:innen.

Lesedauer: 1 Minute

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17.02.2026

Um Ihnen einen Überblick zum datenschutzkonformen Einsatz von Video- und Dashcam-Systemen in Taxis zu bieten, haben wir eine Orientierungshilfe für Sie zusammengestellt.

Der Leitfaden berücksichtigt aktuelle datenschutzrechtliche Vorgaben sowie Einschätzungen der Datenschutzbehörde und enthält auch eine praxisnahe Checkliste, die Sie bei der Umsetzung unterstützt.

Die wichtigsten Punkte im Überblick 

  • Videoüberwachung ist nur zulässig, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Erfasst werden darf nur, was örtlich und zeitlich unbedingt erforderlich ist.
  •  Dashcams sind nur in Ausnahmefällen erlaubt und müssen anlassbezogen speichern (z. B. bei Unfall). Daueraufnahmen oder Archivierung ganzer Fahrten sind unzulässig.
  •  Kennzeichnungspflicht: Ein vor dem Einsteigen gut sichtbarer Hinweis sowie eine verständliche Datenschutzerklärung sind verpflichtend.
  •  Speicherdauer Videoaufzeichnung: Maximal 72 Stunden, längere Speicherung nur mit Begründung. 
  •  Speicherdauer Dashcams: Nur im erforderlichen zeitlichen Ausmaß. Als zulässig beurteilt wurden bisher anlassbezogene Videosequenzen von 3 Minuten (BVwG) und 5 Minuten (DSB).
  •  Mitarbeiter dürfen nicht zur Kontrolle überwacht werden; Zustimmung ist erforderlich.
  •  Technische Sicherheit: Verschlüsselung, Zugriffsbeschränkungen und klare interne Prozesse sind verpflichtend.

Hier Leitfaden zur Videoüberwachung im Taxi downloaden
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