Gewerbeanmeldung Güterbeförderung mit Fahrrädern
Anmerkung: hier ohne Kraftfahrzeuge!
Lesedauer: 1 Minute
Mögliche Gewerbewortlaute:
- Fahrradbote
- Botendienst
Allgemeine Voraussetzungen:
Voraussetzungen für die Erlangung einer Gewerbeberechtigung - WKO
Allgemeine Infos zur Gewerbeanmeldung
Gewerbeanmeldung in Österreich - WKO
Gewerbeanmeldung Mag. Graz (nur für den Standort Graz)
BürgerInnenamt Graz / Personenbezogene Verfahren - Stadtportal der Landeshauptstadt Graz
Gewerbeanmeldung Online
Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft
Die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft nach dem GSVA beginnt ab dem Tag der Gewerbeanmeldung. Alle Infos hier abrufbar: SVS-Kundencenter Steiermark
Kosten der Mitgliedschaft in der Fachgruppe
Die Mitgliedschaft in der Fachgruppe beginnt ab dem Tag der Gewerbeanmeldung
Höhe der jährlichen Grundumlage
- € 72,60
- Wenn die Berechtigung mindestens 1 Jahr ruht: € 36,30
Ruhendmeldung/Wiederbetrieb
Die Ruhendmeldung/Wiederaufnahme ist gemäß § 93 der GewO 1994 binnen 3 Wochen der Wirtschaftskammer anzuzeigen. Eine Meldung, die nicht innerhalb der gesetzlichen Anzeigepflicht von 3 Wochen gem. § 93 GewO 1994 erfolgt, stellt eine Verwaltungsübertretung dar, die von der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) mit bis zu EUR 1.090,00 Geldstrafe geahndet werden kann.
Die rückwirkende Ruhendmeldung für die Sozialversicherung ist bis zu 18 Monaten unter folgenden Voraussetzungen möglich (§ 4 Abs 1 Z 1 GSVG):
- Es dürfen keine Leistungen aus der Kranken- und Pensionsversicherung in Anspruch genommen worden sein und
- die Tätigkeit zum Wirksamkeitsdatum der Ruhendmeldung nicht ausgeübt worden sein.
Eine rechtliche Prüfung dieser Voraussetzungen durch die Wirtschaftskammer erfolgt nicht!
Weitere Infos