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Rechts-Update der Sparte Bank und Versicherung

„Kapitalerhaltungsvorschriften – Einlagenrückgewähr“ - Rechtliches für die Bankpraxis

Do., 17. Sep. 2026, 14:00 Uhr
5020 Salzburg
Datum:
Do., 17. Sep. 2026
Uhrzeit:
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Anmeldung bis:
Mi., 16. Sep. 2026
Format:
Präsenz
Veranstaltungsort:

Wirtschaftskammer Salzburg, Plenarsaal

Julius-Raab-Platz 1

5020 Salzburg

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Veranstalter:
Sparte 4 - Bank und Versicherung
Veranstaltungstyp:
Seminar/Tagung/Vortrag

 

Referenten:   

RA Hon.-Prof. Dr. Helmut Hegen, M.B.L.

Mag. Martin Weikinger

 

 

„Kapitalerhaltungsvorschriften – Einlagenrückgewähr“

Rechtliches für die Bankpraxis

 

Das Verbot der Einlagenrückgewähr schützt das Gesellschaftsvermögen. Es gleicht das Haftungsprivileg bei Kapitalgesellschaften aus, also den Umstand, dass die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft grundsätzlich nicht persönlich haften. 

 

Bei Finanzierungen an solche Gesellschaften sind die Kapitalerhaltungsvorschriften stets zu beachten, um in der Krise des Unternehmens nicht ein böses Erwachen zu erleben. Verstöße gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr sind nämlich mit Nichtigkeit bedroht und können auch für die Bank fatale Folgen haben. Es werden die Grundzüge dargelegt, Fallstricke aufgezeigt und Praxisfälle erläutert.

 

 

 

Sie erhalten nach dem Vortrag eine Teilnahmebestätigung.

 

Die Einladung zur Veranstaltung finden Sie HIER.

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