
Rechts-Update der Sparte Bank und Versicherung
„Kapitalerhaltungsvorschriften – Einlagenrückgewähr“ - Rechtliches für die Bankpraxis
- Datum:
- Do., 17. Sep. 2026
- Uhrzeit:
- 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- Anmeldung bis:
- Mi., 16. Sep. 2026
- Format:
- Präsenz
- Veranstaltungsort:
-
Wirtschaftskammer Salzburg, Plenarsaal
Julius-Raab-Platz 1
5020 Salzburg
Route berechnen - Veranstalter:
- Sparte 4 - Bank und Versicherung
- Veranstaltungstyp:
- Seminar/Tagung/Vortrag
Referenten:
RA Hon.-Prof. Dr. Helmut Hegen, M.B.L.
Mag. Martin Weikinger
„Kapitalerhaltungsvorschriften – Einlagenrückgewähr“
Rechtliches für die Bankpraxis
Das Verbot der Einlagenrückgewähr schützt das Gesellschaftsvermögen. Es gleicht das Haftungsprivileg bei Kapitalgesellschaften aus, also den Umstand, dass die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft grundsätzlich nicht persönlich haften.
Bei Finanzierungen an solche Gesellschaften sind die Kapitalerhaltungsvorschriften stets zu beachten, um in der Krise des Unternehmens nicht ein böses Erwachen zu erleben. Verstöße gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr sind nämlich mit Nichtigkeit bedroht und können auch für die Bank fatale Folgen haben. Es werden die Grundzüge dargelegt, Fallstricke aufgezeigt und Praxisfälle erläutert.
Sie erhalten nach dem Vortrag eine Teilnahmebestätigung.
Die Einladung zur Veranstaltung finden Sie HIER.