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Person mit kurzen weiß-grauen Haaren und Bart mit blauem Hemd sitzt freudig vor einem Laptop in einem modernen Büroraum

Keine Angst vor dem Arbeitsinspektor

Wochentag
Fr
Tag
26
Monat
Jun

Worauf Betriebe achten müssen

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Datum:
26.06.2026
Uhrzeit:
08:30 bis 11:00
Veranstalter:
BSt Hollabrunn
Veranstaltungstyp:
Informationsveranstaltung
Anmeldung bis:
16.06.2026

Veranstaltungsort:

WKNÖ-Bezirksstelle Hollabrunn
Amtsgasse (Hollabrunn) 9
2020 Hollabrunn

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Was passiert eigentlich bei einer Prüfung durch das Arbeitsinspektorat, welche Pflichten treffen Dienstgeberinnen und Dienstgeber – und worauf ist besonders zu achten, wenn erstmals Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter beschäftigt werden? 
 

DI(FH) Ing. Barbara Sadil vom Arbeitsinspektorat Wien Nord und NÖ Weinviertel wird aus ihrer Praxis berichten und wertvolle Tipps geben:

 

  • Zuständigkeit von Arbeitsinspektorat und AUVA
  • Was ist bei der Einstellung des ersten Mitarbeiters oder der ersten Mitarbeiterin zu beachten?
  • Ablauf einer Prüfung durch den Arbeitsinspektor
  • Handlungspflichten für Dienstgeberinnen und Dienstgeber – Informations-, Unterweisungs-, Dokumentations- und Meldepflichten (z. B. Schwangerschaft, Arbeitszeit, Arbeitsunfälle)
  • Folgen von Arbeitsverletzungen
  • u.v.m. 

Sie erhalten einen praxisnahen Überblick über zentrale Fragen des Arbeitnehmer:innenschutzes und wichtige Anforderungen für den Betriebsalltag.

 

 

Besucherhinweise:
Im Zuge dieser Veranstaltung können am Veranstaltungsort durch die oder im Auftrag der Wirtschaftskammer NÖ (WKNÖ) oder einer ihrer Körperschaften Fotografien und/oder Filme erstellt werden, die zu Zwecken der Dokumentation der Veranstaltung für die Presse-Berichterstattung verwendet und in verschiedensten (Sozialen) Medien, Publikationen und auf Webseiten der WKO veröffentlicht werden. Die Datenschutzerklärung der Organisationen der gewerblichen Wirtschaft finden Sie unter: wko.at/service/datenschutzerklaerung.html 
Die Organisatoren werden alle zum Zeitpunkt der Veranstaltung rechtlich verordneten und für die Gesundheit notwendigen Sicherheitsmaßnahmen sowie feuerpolizeiliche Bestimmungen zur Gänze umsetzen.

 

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