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Arbeiten im Café – erlaubt oder nicht?

50 Sekunden

Gründerservice
16.04.2026

Seit 2025 gilt in Österreich das Telearbeitsgesetz. Es ersetzt den Begriff Homeoffice. Telearbeit muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Sie kann zu Hause stattfinden, aber auch im Park oder im Café. Wichtig ist, dass diese Form der Arbeit ausdrücklich erlaubt ist. Wenn regelmäßig außerhalb des Büros gearbeitet wird, müssen Arbeitgeber die nötigen digitalen Arbeitsmittel bereitstellen. Dazu zählen zum Beispiel Laptop oder Handy, oder die Kosten dafür. Beim Internet kommt es auf die individuelle Vereinbarung an. Es gibt keine automatische Pflicht zur Kostenübernahme. Telearbeit schafft mehr Flexibilität im Arbeitsalltag. Gleichzeitig braucht es klare Regeln für beide Seiten, damit Arbeitszeiten, Ausstattung und Nutzung von Orten eindeutig geregelt sind.

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