ID Austria ersetzt die Handy-Signatur/Bürgerkarte

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04.08.2023

Für Dienstgeberinnen und Dienstgeber sowie Vertretungsberechtigte von Unternehmen, die bisher das Unternehmensserviceportal mit der Handy-Signatur genutzt haben, ist die Umstellung auf die ID Austria erforderlich. Nur damit können relevante e-Services der ÖGK wie WEBEKU, ELDA oder die e-Zustellung weiterhin in Anspruch genommen werden. Dieser neue elektronische Identitätsnachweis bietet Zugang zum gesamten Angebot an digitalen Services der Sozialversicherung, Verwaltung und Wirtschaft. 

Die ID Austria wird in zwei Varianten angeboten:

  • ID Austria mit Vollfunktion Nutzerinnen und Nutzer, deren Handy-Signatur von einer Behörde registriert wurde, können diese auf die ID Austria mit Vollfunktion aufwerten. Wir empfehlen den Umstieg auf diese Variante.
  • ID Austria mit Basisfunktion Für jene Nutzerinnen und Nutzer, die ihre Handy-Signatur nicht behördlich registriert haben, ist der Umstieg auf die Basisfunktion der ID Austria möglich. Um die Vollfunktion der ID Austria mit ihren neuen Funktionen – wie etwa Ausweise am Smartphone vorzuweisen – zu erhalten, ist jedoch ein Behördengang zur Registrierung notwendig. Nutzerinnen und Nutzer der Bürgerkarte müssen jedenfalls eine Registrierungsbehörde aufsuchen. Als Registrierungsbehörde gelten Bezirkshauptmannschaften, Magistrate, Gemeinden, Finanzämter und Landespolizeidirektionen.


Bitte beachten Sie:
Die ÖGK ist nicht als Behörde angeführt und kann daher keine Registrierungen durchführen.

Weiterführende Informationen zur ID Austria finden Sie im Menü „ID Austria“ auf der Plattform https://www.oesterreich.gv.at
Auskünfte zur ID Austria erhalten Sie telefonisch unter +43 1 71123-884466 oder per Mail unter buergerservice.oegv@brz.gv.at

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