Porträt einer lächelnden Person mit Brillen in der Hand an Schreibtisch vor Computer sitzend
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Wiedereingliederungsteilzeit

Ein Weg zur gesunden Rückkehr ins Arbeitsleben

Lesedauer: 3 Minuten

02.04.2025

Frau Sinz, eine langjährige Mitarbeiterin in unserem Unternehmen, befand sich aufgrund eines Skiunfalls in einem fünfwöchigen Krankenstand. Vor ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz, erfuhr sie von der Möglichkeit einer Wiedereingliederungsteilzeit (WIETZ) und des Bezugs von Wiedereingliederungsgeld. Das wäre die ideale Lösung für sie, weil sie aufgrund ihrer anhaltenden Rückenschmerzen nicht sofort zur vollen Arbeitszeit zurückkehren konnte. Noch während ihres Krankenstands teilte Frau Sinz unserem Unternehmen mit, dass sie an einer Wiedereingliederungsteilzeit interessiert ist. Die Personalabteilung nahm umgehend Kontakt mit ihr auf, um die Details zu besprechen. Der Arbeitgeber war einverstanden und konnte sich gut vorstellen, mit Frau Sinz eine Wiedereingliederungsteilzeit schriftlich zu vereinbaren. Aber dann kam die Ablehnung durch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK). Die Personalabteilung hatte leider übersehen, dass eine grundlegende Voraussetzung nicht erfüllt wurde. Welche?

Wissenswertes

Was ist Wiedereingliederungsteilzeit?
Die Wiedereingliederungsteilzeit ermöglicht Mitarbeitern, nach einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unglücksfall schrittweise in den Arbeitsprozess zurückzukehren. 

Gesetzliche Mindestanforderungen im Detail:

  • Ununterbrochenes Arbeitsverhältnis von mindestens drei Monaten
  • Mindestens sechswöchige ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit
  • Schriftliche Wiedereingliederungsteilzeit-Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es besteht kein Rechtsanspruch, das Unternehmen entscheidet. Die Vereinbarung muss Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage der Teilzeitbeschäftigung enthalten und dabei die betrieblichen Interessen sowie die Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigen.
  • Eine ärztliche Bestätigung über die Arbeitsfähigkeit für die Zeit ab Beginn der Wiedereingliederungsteilzeit ist erforderlich.
  • Beratung durch Fit2Work oder Zustimmung durch einen Arbeitsmediziner: Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden über die Gestaltung der Wiedereingliederungsteilzeit beraten, wobei auch ein Wiedereingliederungsplan erstellt wird. 
  • Erstellung eines Wiedereingliederungsplanes: Dieser muss die Rahmenbedingungen und den beabsichtigten Ablauf der WIETZ für die schrittweise Rückkehr in den ursprünglichen Arbeitsprozess enthalten.
  • Chef- und kontrollärztliche Genehmigung der zuständigen Krankenversicherung (ÖGK)
  • Mindestarbeitszeit: Die vereinbarte regelmäßige Wochendienstzeit darf während der Wiedereingliederungsteilzeit zwölf Stunden nicht unterschreiten. 
  • Mindestentgelt: Das im Kalendermonat gebührende Entgelt muss über der Geringfügigkeitsgrenze von derzeit Euro 551,10 (Wert 2025) liegen.
  • Die Wiedereingliederungsteilzeit muss spätestens einen Monat nach dem Ende des Krankenstandes begonnen werden
  • Ende der letzten Wiedereingliedersteilzeit vor mind. 18 Monaten

Flexible Gestaltungsmöglichkeiten und Schutz vor Überlastung:

Die Wiedereingliederungsteilzeit bietet einen großen Gestaltungsspielraum:

  • Reduktion der Arbeitszeit um mindestens 25% und höchstens 50% 
  • Dauer von mindestens einem Monat bis zu sechs Monaten mit Verlängerungsoption um bis zu drei Monate 
  • Anpassungsmöglichkeiten: Nach Antritt können bis zu zweimal Änderungen der Teilzeitbeschäftigung (Verlängerung oder Änderung des Stundenausmaßes) vereinbart werden 
  • Besondere Verteilungsmöglichkeiten: Die wöchentliche Arbeitszeit kann für bestimmte Monate abweichend festgelegt werden 
  • Vorzeitige Rückkehrmöglichkeit zur ursprünglichen Arbeitszeit, wenn die arbeitsmedizinische Zweckmäßigkeit nicht mehr gegeben ist 

Rechtliche und finanzielle Absicherung:

Mitarbeiter erhalten während der Wiedereingliederungsteilzeit:

  • Ein aliquot zustehendes Entgelt vom Arbeitgeber entsprechend der reduzierten Arbeitszeit 
  • Zusätzlich das Wiedereingliederungsgeld vom Krankenversicherungsträger, welches auf Basis des erhöhten Krankengeldes berechnet wird 
  • Keine nachteiligen Auswirkungen auf Beendigungsansprüche bei Ende des Arbeitsverhältnisses während der Wiedereingliederungsteilzeit, da diese auf Basis des vollen Entgelts vor Antritt der Teilzeit berechnet werden 
  • Eine Teilversicherung in der Pensionsversicherung 

Fazit:

Diese umfassenden Vorteile machen die Wiedereingliederungsteilzeit zu einem wertvollen Instrument für eine nachhaltige Rückkehr ins Arbeitsleben nach längeren krankheitsbedingten Abwesenheiten.

Sie wissen nun sicher, welcher Voraussetzung Frau Sinz nicht erfüllen kann.

Trotz der positiven Einstellung des Unternehmens konnte die WIETZ aufgrund der zu kurzen Krankenstanddauer nicht bewilligt werden. Eine Hauptvoraussetzung für die WIETZ ist ein mindestens sechswöchiger ununterbrochener Krankenstand.  Der Gesetzgeber wollte mit der Sechs-Wochen-Regel sicherstellen, dass diese Maßnahme tatsächlich nur für längere und schwerwiegendere Erkrankungen zum Einsatz kommt.

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Detaillierte Infos und Links:
WKÖ-Infos rund um die Wiedereingliederungsteilzeit
Vereinbarung Wiedereingliedersteilzeit
Wiedereingliederungsgeld der ÖGK

fit2work

Broschüre Bundesministerium - enthält eine hilfreiche Checkliste und den Leitfaden „mit sechs Schritten zur Wiedereingliederungsteilzeit“

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