Appell gegen Altersdiskriminierung
Kreditwirtschaft fordert Wertschätzung älterer Menschen
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Vom Seniorenrat wurden wir in Kenntnis gesetzt, dass sich Beschwerden von Seniorinnen und Senioren häufen. Trotz gegebener Rückzahlungsfähigkeit und Vorhandensein von Sicherheiten käme es zu Diskriminierungen älterer Menschen, insbesondere bei der Kredit-, Kreditkartenvergabe und Überziehungsmöglichkeiten.
In einem ausführlichen Gespräch aller Sektoren der Kreditwirtschaft mit Präsidentin und Präsident des Seniorenrates konnte letztlich Übereinstimmung erzielt werden, dass von gesetzlichen Maßnahmen im Bereich der Altersdiskriminierung Abstand genommen wird und einer einvernehmlichen Lösung der Vorzug gegeben werden soll.
Im Bewusstsein, dass die regulatorischen Vorgaben hinsichtlich Bonität und Sicherheiten einzuhalten sind (u.a. Rückführbarkeit muss – ohne alleine auf eine Liegenschaft als Sicherheit abzustellen – darstellbar sein, FMSG-Empfehlung zur nachhaltigen Kreditvergabe, die EBA-Leitlinien zu Kreditvergabestandards beinhalten auch das Alter als Entscheidungskriterium) appellieren wir an die Mitglieder, derartige Fälle von Altersdiskriminierung in jeder Form zu vermeiden. Das wesentliche Entscheidungskriterium im Aktivgeschäft sollte die Bonität, die plausible Rückzahlung und/oder das frei verfügbare Haushaltseinkommen sein, welches in den meisten Fällen aus wiederkehrenden Pensionseinkünften besteht.
Nicht nur als Ausdruck der Wertschätzung älteren Menschen gegenüber ist jede Form der Diskriminierung, insbesondere aufgrund des Alters, abzulehnen.
Es wird gebeten, diesen Appell allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, insbesondere jenen in der Kundenbetreuung, zu vermitteln.
Stand: 06.11.2020