Fahrzeugtechnik, Landesinnung

Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung

Merkblatt – Änderungen im Anmeldeverfahren bei vorübergehender, grenzüberschreitender und gelegentlicher Erbringung von Dienstleistungen durch EU-Dienstleister 

Lesedauer: 1 Minute

Infolge der Umsetzung der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie bei der letzten GewO-Novelle (BGBl. I Nr. 155/2015) kam es zu geringfügigen Änderungen für das Anmeldverfahren im Zusammenhang mit einer vorübergehenden, grenzüberschreitenden und gelegentlichen Dienstleistungserbringung durch Dienstleistungserbringer aus anderen EU-Mitgliedsstaaten. Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Änderungen: 

  • Verkürzung nachzuweisender Ausübungszeiten gewerblicher Tätigkeit von zwei auf ein Jahr,
  • Vorlage einer Bescheinigung über die rechtmäßige Niederlassung des EU-Dienstleisters in seinem Ursprungsstaat (Ausstellung durch Behörde nicht mehr erforderlich),
  • Reduzierung von Berufen für die zusätzliche Zulassungsprüfung speziell festgelegter reglementierter Gewerbe im Hinblick auf eine drohende schwerwiegende Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit oder Gesundheit bzw. Gesundheit oder Sicherheit des Dienstleistungsempfängers.

Merkblatt "Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung" PDF-Version zum Download

Stand: 09.08.2019

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