Fahrzeughandel, Fachgruppe
Neues Gesetz geplant: NoVA-Rückvergütung
Lesedauer: 1 Minute
03.12.2025
Eine große Änderung steht bevor: Laut dem aktuellen Entwurf des geplanten Betrugsbekämpfungsgesetz soll die NoVA-Rückvergütung ersatzlos gestrichen werden. Für viele Händler, besonders in Vorarlberg, bedeutet dies eine massive Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. In den Vorarlberger Nachrichten vom 28.11.2025 wurden dazu ein Bericht mit einem Statement des Obmannes des Vorarlberger Fahrzeughandels Rudi Lins veröffentlicht.
Bericht VN vom 28.11.2025 zum Nachlesen