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Elektronischer Zahlungsverkehr soll ab 9.10 2025 kundenfreundlicher werden.
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Banken: Modernisierung der digitalen Angebote

Noch kundenfreundlicher und bequemer: Das ändert sich ab 9. Oktober 2025 im täglichen (elektronischen) Zahlungsverkehr:

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 22.09.2025

Ab 9. Oktober 2025 steht eine weitere Modernisierung der digitalen Angebote für Kund:innen aller Kreditinstitute zur Verfügung. Ab diesem Datum müssen alle Banken das Senden von Echtzeitüberweisungen (Instant Payments) innerhalb des Euroraums ermöglichen. Die Verpflichtung zum Empfang von Echtzeitüberweisungen gilt bereits seit Jänner 2025. „Diese Echtzeitüberweisungen sorgen dafür, dass Geldbeträge innerhalb von zehn Sekunden beim Empfänger ankommen – und das rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr. Das gilt für Privat- wie Firmenkund:innen", bestätigt Dir. Michel Haller (HYPO Vorarlberg), in seiner Funktion als Obmann der Sparte Bank und Versicherung in der Wirtschaftskammer Vorarlberg (WKV). 

Das Senden von Echtzeitüberweisungen innerhalb des Euroraums wird von vielen Instituten bereits heute ohne zusätzliche Entgelte angeboten. 

„Mit der sogenannten Empfängerüberprüfung (Verification of Payee), welche sowohl bei Echtzeitüberweisungen, als auch bei SEPA-Überweisungen verpflichtend durchzuführen ist, wird zudem die Anzahl von Fehlüberweisungen reduziert. Dabei wird der angegebene Empfängername mit dem:der tatsächlichen Kontoinhaber:in des angegebenen Empfängerkontos abgeglichen,“ informiert SO-Stv. Dir. Michael Alge (Raiffeisenlandesbank). Kund:innen erhalten eine sofortige Rückmeldung über das Ergebnis und können ihre Zahlung bei Bedarf anpassen, abbrechen oder durchführen. Um die Prozesse und Abläufe bei beleghaften Zahlungen (Zahlscheinen) so effizient wie möglich zu halten, empfehlen die Banken ihren Kund:innen die Nutzung ihres Online-Bankings oder der Selbstbedienungsgeräte in ihrer Bank!  

„Damit entwickeln sich Bankleistungen in Bezug auf Umfang, Qualität und Geschwindigkeit spürbar weiter und bieten Kund:innen mehr Komfort, mehr Sicherheit und Effizienz im Zahlungsverkehr,“ berichtet SO-Stv. Dir. Harald Giesinger (Dornbirner Sparkasse). 

Weiterführende Information sind auf der Homepage der Bundessparte Bank und Versicherung abrufbar: https://www.wko.at/oe/bank-versicherung/eu-instant-payment-verordnung