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WKV: Schluss mit Unsicherheit, volle Planungssicherheit für Betriebe und Mitarbeitende bezüglich Trinkgeld.
© Getty Images

Einheitliche Trinkgeldregelung bringt Klarheit und Sicherheit

Das bisherige System der Trinkgeldpauschalierung war komplex, uneinheitlich und führte in der Praxis zu Rechtsunsicherheit – sowohl für Arbeitgeber:innen als auch für Arbeitnehmer:innen. Die neue Trinkgeldregelung, die am 1.1.2026 in Kraft tritt, schafft bundesweit klare, einheitliche und transparente Rahmenbedingungen und erfüllt ein zentrales Anliegen der Branche.

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Aktualisiert am 24.07.2025

„Eine faire Lösung und endlich Rechtssicherheit für Unternehmen“, kommentiert Karlheinz Kopf, Präsident der Wirtschaftskammer Vorarlberg die Einigung von ÖVP, SPÖ und Neos auf die neue, praxistaugliche Trinkgeldpauschale. „Damit herrscht nun auch Klarheit für die hart arbeitende Menschen in der Gastronomie. Ich hoffe, dass generell nun alle zur Einsicht kommen, dass wir diejenigen belohnen müssen, die bereit sind, etwas zu leisten.“ Positiv sieht Kopf auch die Generalamnestie für die Jahre vor Inkrafttreten der Neuregelung. Das bedeutet die Betriebe werden von den teils horrenden und existenzbedrohenden Nachforderungen befreit. 

„Als Gastgeber bin ich überzeugt: Die Abgabenfreiheit von Trinkgeld wäre die fairste und wirksamste Lösung gewesen – zum Vorteil für Mitarbeitende wie Betriebe. Nun wurde auf Bundesebene eine einheitliche Regelung beschlossen, mit der wir umgehen werden. Positiv ist: Das Risiko nachträglicher Beitragsvorschreibungen ist beendet. Unser Ziel bleibt: spürbare Entlastung und echte Wertschätzung für den Tourismus“, erklärt Tourismus-Spartenobmann Markus Kegele.  

Künftig wird zwischen Mitarbeiter:innen mit und ohne Inkasso unterschieden. Für Erstere gilt für 2026 eine Pauschale von 65 Euro (2027: 85 Euro, 2028: 100 Euro). Für Beschäftigte mit weniger Trinkgeld, also ohne Inkasso, liegt die Pauschale 2026 bei 45 Euro (2027: 45 Euro, 2028: 50 Euro). Ab 2029 unterliegen die Beiträge dann der Indexierung. Wer nie Trinkgeld bekommt, wird gänzlich von der Pauschale ausgenommen - das Trinkgeld selbst bleibt weiterhin steuerfrei.