Kinderbildung- und -betreuung als Standortfaktor: Wirtschaftskammer legt Forderungen vor
Die Wirtschaftskammer Vorarlberg (WKV) spricht sich für eine Weiterentwicklung des Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (KBBG) aus und sieht die geplante Streichung der Förderung der Elternbeiträge für 3-jährige Kinder in betrieblichen elementarpädagogischen Einrichtungen ab Herbst 2026 äußerst kritisch.
Lesedauer: 1 Minute
„Eine moderne Bildungs- und Betreuungspolitik ist ein entscheidender Standortfaktor für Vorarlberg. Familien brauchen verlässliche, flexible und leistbare Angebote – von der frühen Kindheit bis zum Ende der Pflichtschulzeit“, betont WKV-Präsident Karlheinz Kopf.
WKV-Vizedirektorin Gudrun Petz-Bechter ergänzt: „Es geht um Zukunftschancen für unsere Kinder und Planungssicherheit für Eltern. Die Rahmenbedingungen müssen so gestaltet sein, dass sowohl Bildungsqualität als auch Vereinbarkeit mit dem Berufsleben gewährleistet sind.“
Die zentralen Forderungen der WKV:
- Verpflichtendes und kostenfreies zweites Kindergartenjahr – optimale Vorbereitung auf die Schule und spürbare Entlastung für Familien
- Ausweitung des Versorgungsauftrags für 6- bis 14-Jährige – flächendeckende Ganztags- und Ferienangebote mit maximal vier Wochen Schließzeit
- Ausbau der Betreuung für 1- bis 2-Jährige – analog zu den 3- bis 5-Jährigen, mit flexibler Stundengestaltung
- Wahlfreiheit für Eltern – Betreuungsplätze auch am Arbeitsort
- Leistbare, sozial gestaffelte Beiträge – unabhängig vom sozialen Hintergrund
- Berücksichtigung spezieller Bedürfnisse – insbesondere für Eltern mit Wochenenddiensten in Tourismus und Gesundheitswesen
Kritik an geplanter Streichung der Harmonisierung
Besonders kritisch sieht die WKV den Wegfall der Harmonisierung, sprich die geplante Streichung der Förderung der Elternbeiträge für 3-jährige Kinder in betrieblichen elementarpädagogischen Einrichtungen ab Herbst 2026: „Alle Familien – unabhängig von der Trägerschaft der Einrichtung – brauchen einen fairen und leistbaren Zugang zu elementarpädagogischer Bildung“, betont Präsident Kopf. Nur durch die Gleichstellung der Elternbeiträge lassen sich Wettbewerbsnachteile für betriebliche und private Träger verhindern sowie Planungssicherheit und Investitionen in neue Plätze sichern. Zur Erklärung: Harmonisierung bedeutet, dass das Land die Ausgleichszahlungen für private Kindergarteneinrichtungen übernimmt und dadurch sicherstellt, dass Familien – unabhängig von der Trägerschaft der Einrichtung – einen einheitlichen, leistbaren Tarif für die Bildung und Betreuung ihrer Kinder bezahlen.
Die Wirtschaftskammer fordert daher, die Harmonisierung beizubehalten: Einheitliche und sozial verträgliche Regelungen sind Voraussetzung, um zusätzliche Betreuungsplätze zu schaffen und moderne, flexible Angebote für Familien und Unternehmen auszubauen.
Darüber hinaus plädiert die WKV für folgende Maßnahmen:
- ein landesweites digitales Planungs-Tool;
- die gezielte Förderung betrieblicher Betreuungseinheiten;
- ein zukunftsorientiertes Personalmanagement zur Sicherung von Fachkräften
„Ich appelliere eindringlich, diese Entscheidung zu überdenken und gemeinsam mit allen Beteiligten – insbesondere mit den Gemeinden – nach Lösungen zu suchen, die eine nachhaltige Finanzierung der elementarpädagogischen Bildung gewährleisten“, sagt der WKV-Präsident und betont abschließend: „Nur mit einem starken und modernen Kinderbildungs- und -betreuungssystem können wir Familien entlasten, Fachkräfte im Land halten und unseren Wirtschaftsstandort langfristig sichern.“