WKV begrüßt Beschlüsse zur Verfahrensbeschleunigung – Umsetzung muss jetzt Priorität haben
Die Wirtschaftskammer Vorarlberg hält die im Rahmen des Sommerministerrats gefassten Beschlüsse zur Verfahrensbeschleunigung für richtig und wichtig. Die heute angekündigten Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts und schaffen mehr Planungssicherheit für Unternehmen.
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Mit Änderungen im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G), im Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) sowie dem angekündigten Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) im Zuge der Umsetzung der EU-RED-III-Richtlinie wird ein umfassendes Reformpaket geschnürt. Diese Schritte sind aus Sicht der WKV eine zentrale Voraussetzung, um Investitionen zu erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts nachhaltig zu sichern.
Nach zwei Jahren Rezession und angesichts einer stagnierenden Wirtschaftslage erwartet sich die WKV von den Maßnahmen klare Impulse.
„Jede Investition, die durch schlankere und schnellere Verfahren ermöglicht wird, sichert nicht nur Arbeitsplätze, sondern stärkt auch die regionale Wertschöpfung," betont KommR Karlheinz Kopf, Präsident der Wirtschaftskammer Vorarlberg. „Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten müssen wir alles daransetzen, den Unternehmen bestmögliche Rahmenbedingungen zu bieten – und das beginnt bei modernen, effizienten Verwaltungsstrukturen." Die aktuelle Ankündigung sei ein wichtiger Schritt, dürfe jedoch keinesfalls das Ende der Entwicklung sein, stellt Kopf klar: „Jetzt braucht es echten Reformwillen – mit einem Turbo bei der Umsetzung des UVP-Gesetzes, einer grundlegenden Überarbeitung der Großverfahren im AVG sowie einem Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz, das seinen Namen verdient. Was unsere Betriebe brauchen, sind planbare, verlässliche und zügige Verfahren“. In diesem Sinne sei auch die vom Land ausgeschriebene Stelle für Bürokratieabbau ein gutes Signal.