WKV-Kopf: Positive Anreize für mehr und längeres Arbeiten
Steuerfreibetrag macht Arbeiten im Alter ab 2027 attraktiver - auch für Selbstständige.
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Jetzt wird es also nach hartem Ringen zwischen den Regierungsparteien statt der von uns geforderten Flat Tax von 25 Prozent auf Arbeitseinkommen ab dem Regelpensionsalter ein steuerlicher Freibetrag von bis zu 15.000 Euro jährlich bei einem gleichzeitigen Entfall des PV-Beitrages. Das gilt sowohl für unselbstständig als auch selbstständig Erwerbstätige mit mindestens vierzig Versicherungsjahren.
„Diese alternative Regelung ist ein guter, erster Schritt, denn viele Mitarbeiter:innen, aber auch Selbstständige arbeiten auch nach Erreichen ihres Regelpensionsalters weiter und bringen so ihre langjährige Erfahrung weiter in die Wirtschaft ein. Es ist mehr als gerechtfertigt, dass dieser wertvolle Beitrag zur wirtschaftlichen Gesamtleistung nun endlich steuerlich entlastet und damit für die Betreffenden attraktiver gemacht wird", sagt WKV-Präsident Karlheinz Kopf. Wermutstropfen sei das verspätete Inkrafttreten erst ab 2027.
Weiters bleiben bis zu 15 Überstundenzuschläge in Höhe von maximal 170 Euro pro Monat steuerfrei. Dass dieser Leistungsanreiz gegenüber 2024 und 2025, als noch 18 Überstunden und bis zu 200 Euro steuerfrei ausbezahlt werden konnten, jetzt gekürzt wurde, bleibt allerdings ein schwer verständlicher Wermutstropfen. „Unsere Forderung bleibt weiterhin aufrecht, dass alle Überstundenzuschläge generell steuerfrei sein sollten", erklärt Kopf weiter.
Positiv wertet Kopf auch die Festlegung, dass das Feiertagsarbeitsentgelt wieder steuerbegünstigt sein wird.