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Detailaufnahme von Holzdielenboden im Querschnitt
© Mario Hoesel | stock.adobe.com

Fachgruppentagung der Vorarlberger Holzindustrie

Freitag, 11.10.2024, 17:00 Uhr, Gasthaus Egender, Schönenbach, 6870 Bezau

Lesedauer: 1 Minute

Tagesordnung

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung der Tagesordnung
  3. Beschluss Grundumlage 2025*
  4. Beschlussfassung Voranschlag 2025
  5. Bericht des Obmannes
  6. Aktuelle Berichte aus dem Fachverband
  7. Vortrag: Brandherde frühzeitig erkennen mithilfe moderner KI-Technologien
  8. Allfälliges

 Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung unter folgendem-Link.
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 * zu 3) Beschluss Grundumlage 2025 gemäß WKG § 123

GU a:

• 3,29%o (davon 0,4%o Fachgruppenanteil) der kommunalsteuerpflichtigen Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres für die Mitglieder der Berufsgruppe der Holz verarbeitenden Industrie sowie aller übrigen Mitglieder.

• Mindestgrundumlage für die Mitglieder der Berufsgruppe der Holz verarbeitende Industrie sowie aller übrigen Mitglieder: Euro 75,00

• 4,76%o (davon 3,16%o Fachgruppenanteil) der kommunalsteuerpflichtigen Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres für die Mitglieder der Berufsgruppe der Sägeindustrie.

• Mindestgrundumlage für die Mitglieder der Berufsgruppe der Sägeindustrie: Euro 60,00

GU b:

  • 0,25 Euro pro Festmeter Rundholzeinsatz des vorangegangenen Jahres (ausgenommen Industrie- und Energieholzsortimente gem. ÖHU).
  • Mindestgrundumlage : Euro 15,- 

Ruht (ruhen) die gemäß § 2 Abs 1 WKG mitgliedschaftsbegründende(n) Berechtigung(en) für die gesamte Periode der Mitgliedschaft im Kalenderjahr, ist die Grundumlage in Höhe von € 7,50 zu entrichten. 

Der Beschluss tritt mit 01.01.2025 in Kraft.

Stand: 22.12.2025

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