Fachgruppentagung der Vorarlberger Holzindustrie
Freitag, 10.10.2025, 17:00 Uhr | Brauerei Frastanzer eGen, Bahnhofstraße 22, 6820 Frastanz
Lesedauer: 1 Minute
Tagesordnung
- Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Genehmigung der Tagesordnung
- Beschluss Grundumlage 2026
- Beschlussfassung Voranschlag 2026
- Bericht des Obmannes
- Aktuelle Berichte aus dem Fachverband
- Allfälliges
* zu 3. Beschluss Grundumlage 2026 gemäß WKG § 123
GU a:
- 3,29%o (davon 0,4%o Fachgruppenanteil) der kommunalsteuerpflichtigen Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres für die Mitglieder der Berufsgruppe der Holz verarbeitenden Industrie sowie aller übrigen Mitglieder.
- Mindestgrundumlage für die Mitglieder der Berufsgruppe der Holz verarbeitende Industrie sowie aller übrigen Mitglieder: Euro 75,00
- 4,76%o (davon 3,16%o Fachgruppenanteil) der kommunalsteuerpflichtigen Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres für die Mitglieder der Berufsgruppe der Sägeindustrie.
- Mindestgrundumlage für die Mitglieder der Berufsgruppe der Sägeindustrie: Euro 60,00
GU b:
- 0,25 Euro pro Festmeter Rundholzeinsatz des vorangegangenen Jahres (ausgenommen Industrie- und Energieholzsortimente gem. ÖHU).
- Mindestgrundumlage : Euro 15,-
Ruht (ruhen) die gemäß § 2 Abs 1 WKG mitgliedschaftsbegründende(n) Berechtigung(en) für die gesamte Periode der Mitgliedschaft im Kalenderjahr, ist die Grundumlage in Höhe von € 7,50 zu entrichten.
Der Beschluss tritt mit 01.01.2026 in Kraft.
Stand: 09.09.2025