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Zwei Personen sitzen nebeneinander auf einem Tisch in einem Büro. Die linke Person hält einen aufgeklappten Laptop. Die rechte Person blickt auf den Bildschirm des Laptops. Im Hintergrund sitzt eine Person an einem Schreibtisch
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Arbeitsmarkt in Wien

Chancen nutzen, Herausforderungen meistern

Lesedauer: 16 Minuten

25.02.2026

 Wien ist ein guter Platz für Unternehmen. Der Wirtschaftsstandort entwickelte sich im Vergleich zum österreichweiten Durchschnitt in den letzten Jahren deutlich positiver. Schwieriger gestaltet sich jedoch die Situation auf dem Wiener Arbeitsmarkt. Es gibt in Wien Rekorde in den Beschäftigungs-, als auch in den Arbeitslosenzahlen – und gleichzeitig ein hohes Arbeitskräftepotenzial.

Ausgangslage

Arbeitsmarkt in Wien: Beschäftigungsrekord – aber immer mehr Menschen ohne Arbeit

Konjunkturprognose
© wkw/Quelle: WIFO-Berechnungen
unselbstaendig beschaeftigte
© wkw/Quelle: WIFO

In Wien zeigt sich seit einigen Jahren ein Wachstumsvorsprung der unselbständigen Beschäftigung gegen[1]über dem österreichischen Durchschnitt. Insbesondere in der seit drei Jahren anhaltenden wirtschaftlichen Schwächephase wurde dieser Vorsprung deutlich ausgebaut. Wien hielt sich nicht nur hinsichtlich des Wirtschaftswachstums in der Stagnationsphase besser, sondern vor allem mit dem Blick auf den Arbeitsmarkt.

Ständig steigendes Arbeitskräftepotenzial sorgt für gleichzeitigen Anstieg der Arbeitslosigkeit

Die vergleichsweise positive Beschäftigungsentwicklung kann jedoch das ständig steigende Arbeitskräftepotenzial in Wien kaum kompensieren, was die Zahl der Arbeitslosen weiter in die Höhe treibt. Während die unselbständige Beschäftigung seit 2009 durchschnittlich um 1,1 % pro Jahr gestiegen ist, wuchs die Arbeitslosigkeit im gleichen Zeitraum mit jährlich 4,4 % viermal so stark, wobei vor allem das Jahr 2020 und die Auswirkungen der Pandemie bzw. der damit verbundenen Lockdowns deutliche Ausschläge nach oben zur Folge hatten.

Entwicklung der Beschäftigung und Arbeitslosigkeit in Wien
© wkw/Quelle: Arbeitsmarktservice, Dachverband der österreichischen Sozialversicherung
Arbeitslosenquote im weiteren Sinn
© wkw/Quelle: Arbeitsmarktservice, Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger

Die ausgeprägte Diskrepanz zwischen Arbeitskräfteangebot und Beschäftigung spiegelt sich in einer relativ hohen Arbeitslosenquote in Wien wider. Im sogenannten weiteren Sinn – das heißt einschließlich der Personen in AMS-Schulungen – lag die Wiener Arbeitslosenquote in den letzten zehn Jahren im Durchschnitt um 5,6 Prozentpunkte über dem österreichischen Mittel.

Ein Hauptproblem ist und bleibt die Sockelarbeitslosigkeit in Wien – sie ist die höchste aller Bundesländer

Ein bedeutender Anteil der Arbeitslosigkeit in Wien wird als „Sockelarbeitslosigkeit“ eingestuft. Der Begriff bezeichnet den Anteil der Arbeitslosigkeit, der auch in Hochkonjunktur-Phasen fortbesteht und sich mit kurzfristigen konjunkturpolitischen Maßnahmen nicht abbauen lässt. Die Sockelarbeitslosigkeit lässt sich nicht exakt quantifizieren, allerdings mit Hilfe von Näherungsgrößen abschätzen:

Entwicklung reale Bruttowertschöpfung und Arbeitslosenquote in Wien
© wkw/Quelle: Arbeitsmarktservice, ARDECO-Datenbank der Europäischen Union, Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, WIFO, *WIFO-Prognose, Stand: Jänner 2026

Der langfristige Verlauf der realen Bruttowertschöpfung und der Arbeitslosenquote im weiteren Sinn in Wien zeigt, dass die Arbeitslosenquote selbst in Phasen mit hohem Wirtschaftswachstum weitgehend stabil bleibt und insgesamt nur eine geringe konjunkturelle Elastizität aufweist.

Anteil Langzeitbeschäftigungslosigkeit an der Arbeitslosigkeit i.w.S.
© wkw/Quelle: Arbeitsmarktservice

Die langjährige Betrachtung der Langzeitbeschäftigungslosenquote in Wien – also des Anteils langzeitbeschäftigungsloser Personen (über ein Jahr keine Beschäftigung von mehr als 61 Tagen) an der Gesamtarbeitslosigkeit im weiteren Sinn – zeigt seit 2008 einen klaren Trend: Mit durchschnittlich 6,2 Prozentpunkten über dem Bundesdurchschnitt liegt Wien deutlich höher. Diese Werte belegen, dass die Sockelarbeitslosigkeit in der Hauptstadt besonders hoch sein muss.

Gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie – dennoch viel Teilzeitarbeit in Wien

Wiens Teilzeitquote liegt unter dem Österreich-Schnitt - aber bereits jede dritte erwerbstätige Person arbeitet Teilzeit

In Wien arbeitet jede dritte erwerbstätige Person in Teilzeit, das sind fast 290.000 Personen. Mit einer Teilzeitquote von 30,9 % liegt Wien allerdings unter dem österreichischen Durchschnitt (31,5 %).

Teilzeit- und VIF-Quote im Bundesländervergleich
© wkw/Quelle: Statistik Austria

Betrachtet man die Teilzeitbeschäftigung nach den Geschlechtern, so nimmt Wien hier eine absolute Sonderstellung ein: Die Teilzeitquote der Frauen ist die niedrigste, während die Quote der Männer mit Abstand die höchste unter allen Bundesländern ist. Auch beim Vereinbarkeitsfaktor für Familie und Beruf (VIF), nimmt Wien mit fast 90 % den Spitzenplatz unter allen Bundesländern ein. Der VIF misst, wie gut berufliche Tätigkeit und familiäre Verpflichtungen in Bezug auf die Betreuung 3- bis 5-jähriger Kinder miteinander vereinbar sind – je höher der Wert, desto besser das Kinderbetreuungsangebot.

Je besser das Kinderbetreuungsangebot, desto weniger Teilzeit

Nimmt man die übrigen Bundesländer ohne Wien, besteht kein berechenbarer Zusammenhang zwischen Betreuungsangebot und Teilzeitquote. Erst durch die Einbeziehung Wiens ergibt sich ein statistisch mess-barer negativer Zusammenhang: Je besser das Kinderbetreuungsangebot, desto geringer die Teilzeitquote. Wien fungiert hier als Ausreißer. Daraus lässt sich schließen, dass neben der Verfügbarkeit von Betreuungs-einrichtungen auch kulturelle und strukturelle Faktoren die Erwerbsbeteiligung von Frauen beeinflussen.

Noch deutlicher wird dieser Zusammenhang, wenn man speziell die Teilzeitquote der Frauen mit Kindern von 0 bis 5 Jahren heranzieht: In Wien zeigt sich dann ein noch stärkerer negativer Zusammenhang mit dem VIF, aber auch für die übrigen Bundesländer lässt sich zumindest ein schwacher statistischer Zusammen-hang nachweisen. Dies deutet darauf hin, dass die gute Verfügbarkeit von Kinderbetreuung in Wien einen besonders starken Einfluss auf die niedrige Teilzeitquote hat, während in den anderen Bundesländern weitere Faktoren eine größere Rolle spielen als im urbanen Raum.

 Teilzeitquote Frauen mit Kindern von 0-5 Jahren und VIF-Quote
© wkw/Quelle: Statistik Austria

Zu viele jüngere Männer arbeiten Teilzeit: Struktur der Teilzeit zeigt klare Unterschiede zwischen den Geschlechtern

Struktur der Arbeitszeit – Männer
© wkw/Quelle: Statistik Austria

Betrachtet man die Struktur der Arbeitszeit nach wöchentlichem Stundenausmaß, so zeigt sich bei den Männern, dass der höhere Teilzeitanteil in Wien im Vergleich zum Bundesschnitt das Resultat zweier Effekte ist: Einerseits gibt es einen höheren Anteil an Beschäftigung knapp unter der Vollzeit (30-35 Stunden), andererseits besteht ein höherer Anteil der nur wenige Stunden Tätigen (bis 11 Stunden) in Wien. Die letztgenannte Gruppe könnte eventuell von Studierenden geprägt sein. Bei den Vollzeit-Beschäftigten gibt es einen Ausreißer nach unten beim Beschäftigungsausmaß von 39 Stunden – die Ursache dafür ist nicht klar zu definieren bzw. offen.

Struktur der Arbeitszeit – Frauen
© wkw/Quelle: Statistik Austria

Bei den in Wien arbeitenden Frauen sind die geringeren Teilzeit-Anteile vor allem im Beschäftigungsausmaß zwischen 15 und 29 Stunden erkennbar. Bei den vollzeitbeschäftigten Frauen ab 40 Stunden liegt Wien durchwegs über dem Bundesschnitt - außer beim Stundenausmaß von 60 Stunden und mehr. Als Ausreißer zeigt sich, wie bei den Männern, das Beschäftigungsausmaß von 39 Wochenstunden, auch hier bleibt die Erklärung offen.

Die Unterschiede lassen sich vermutlich durch mehrere Faktoren erklären: Der Anteil der kinderlosen Frauen ist in Wien geringer, gleichzeitig ist die Kinderbetreuungssituation deutlich besser, was vielen Frauen ein höheres Beschäftigungsausmaß ermöglicht. Zudem sind die Lebenshaltungskosten in Wien höher als im Bundesschnitt, was Frauen vermutlich eher dazu veranlasst mehr Stunden zu arbeiten als in ländlicheren Regionen.

Betreuungspflichten bei Frauen und Aus- und Weiterbildung bei Männern als „Teilzeit-Treiber“

Gründe für Teilzeit in Wien (Anteile in %)
© wkw/Quelle: Statistik Austria

Betrachtet man die Gründe für Teilzeitarbeit nach Geschlechtern in Wien, zeigt sich ein gravierender Unter-schied: Der Großteil der Frauen arbeitet aufgrund von Betreuungspflichten in Teilzeit. Bei Männern ist dies der am zweitwenigsten genannte Grund, während über ein Drittel der Männer die Arbeitszeit wegen Aus-oder Fortbildung reduziert.

Auffällig ist, dass bei beiden Geschlechtern über ein Fünftel freiwillig in Teilzeit arbeitet – jeweils der zweit-häufigste Grund. Hinsichtlich der Altersstruktur zeigt sich jedoch ein deutlicher Unterschied: Der Großteil der Frauen, die keine Vollzeittätigkeit wünschen, ist 45 Jahre oder älter, während bei den Männern die meisten in dieser Gruppe zwischen 25 und 44 Jahre alt sind. Insgesamt sind die freiwillig in Teilzeit arbeitenden Frauen in Wien tendenziell gut ausgebildet – der Großteil verfügt über einen Abschluss an einer höheren Schule oder Hochschule/Akademie.

Höhere Arbeitszeiten möglich: Theoretisch könnten 34 % aller Erwerbstätigen auch Vollzeit  arbeiten

Rechnet man zur Gruppe der freiwillig in Teilzeit Arbeitenden noch jene hinzu, die keine Vollzeittätigkeit gefunden haben, ergibt sich ein Anteil von 34 % aller Erwerbstätigen im Haupterwerbsalter (15–64 Jahre) in Wien, die theoretisch Vollzeit arbeiten könnten – das sind fast 95.000 Personen. Würden alle diese Personen Vollzeit statt Teilzeit arbeiten, entspräche das umgerechnet über 43.000 zusätzlichen Vollzeitäquivalenten in Wien. Dieses zusätzliche Arbeitsvolumen würde eine Bruttowertschöpfung von rund 4,9 Mrd. Euro generieren und damit das Wiener Bruttoregionalprodukt um 5,5 Mrd. Euro erhöhen

Teilzeit nach Branchen unterschiedlich verteilt

Teilzeit und Vollzeit nach den wichtigsten Wirtschaftsbranchen in Wien (Anteile in %)
© wkw/Quelle: Statistik Austria

Vergleicht man die Verteilung der Erwerbstätigen in Wien auf die wichtigsten Wirtschaftsbranchen, zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen Teilzeit- und Vollzeitarbeitenden: Der Produktionssektor sowie die öffentliche Verwaltung sind stark von Vollzeitbeschäftigung geprägt, während der Großteil der Teilzeitbeschäftigten im Gesundheits- und Sozialbereich, im Bildungssektor und im Handel tätig ist.

Innerhalb der Gruppe jener, die freiwillig in Teilzeit arbeiten oder keine Vollzeittätigkeit gefunden haben, sind nur rund 5 % im Produktionssektor tätig, während 95 % im Dienstleistungssektor beschäftigt sind.


Steigerung des Arbeitsvolumens (Arbeitskräftepotential)

Bessere Bedingungen für arbeitende Eltern anbieten

Anlehnung einer reformierten Kinderbetreuungsgeldregelung an das deutsche ElterngeldPLUS könnte den Wiedereinstieg erleichtern

Das deutsche Modell ElterngeldPlus ist ein flexibles Bezugsmodell für Eltern, die Teilzeit arbeiten und gleichzeitig Betreuungsaufgaben wahrnehmen möchten. Anstatt das Elterngeld in voller Höhe für eine kurze Zeit zu beziehen, wird der monatliche Betrag halbiert und dafür über einen doppelt so langen Zeitraum ausbezahlt. Dies ermöglicht einen sanfteren Wiedereinstieg in den Beruf und eine längere staatliche Unterstützung.

Das ElterngeldPlus richtet sich primär an Eltern, die nach der Geburt des Kindes schnell wieder in den Beruf zurückkehren wollen. 

  • Es fördert die Teilzeitarbeit beider Elternteile und den frühen Einstieg ins Berufsleben. Für jeden Monat Elterngeld, den man als Basiselterngeld bezieht, stehen zwei Monate ElterngeldPlus zur Verfügung. Der monatliche Betrag halbiert sich dabei, wird aber über den doppelten Zeitraum ausgezahlt.
  • Berechnung: Die Höhe des ElterngeldPlus berechnet sich wie beim Basiselterngeld aus der Differenz zwischen dem Nettoeinkommen vor der Geburt und dem Nettoeinkommen während des Bezugs. Der monatliche Auszahlungsbetrag ist jedoch auf maximal die Hälfte des Betrags begrenzt, der ohne Teilzeiteinkommen zustehen würde.
  • Partnerschaftsbonus: Eine besondere Komponente sind die zusätzlichen Partnerschaftsbonusmonate. Wenn beide Elternteile parallel für vier aufeinanderfolgende Monate in Teilzeit (zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche) arbeiten, erhalten sie jeweils vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus.

 In Österreich existiert ein flexibles Kinderbetreuungsgeld-System. Es hat Ähnlichkeiten mit dem deutschen ElterngeldPlus, weist aber auch wichtige Unterschiede auf.

  • Kinderbetreuungsgeld-Konto: Dies ist ein Pauschalsystem, das unabhängig vom Einkommen vor der Geburt ist. Die Eltern können die Bezugsdauer (und somit die Höhe des Tages-satzes) frei zwischen 365 und 851 Tagen wählen, wobei 20 % der Bezugsdauer für den anderen Elternteil reserviert sind. Der Zuverdienst wird hier auf Basis einer individuellen Grenze an-gerechnet, was die Flexibilität erhöht.
  • Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld: Dies entspricht eher dem deutschen Basiselterngeld. Es beträgt 80 % des letzten Einkommens, maximal jedoch ca. 2.400 Euro monatlich. Die Bezugsdauer ist auf 365 Tage (ein Elternteil) bzw. 426 Tage (beide Elternteile) begrenzt.

Bei beiden Varianten ist Teilzeit nur eingeschränkt im Rahmen der Elternkarenz möglich.

Ein deutsches ElterngeldPlus-Modell ließe sich in Österreich am ehesten als eine flexible Ausgestaltung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes umsetzen. Man könnte die Bezugsdauer des Einkommensabhängiges Kinderbetreuungs-gelds (derzeit maximal 426 Tage) verlängern, wenn man im Gegenzug den monatlichen Betrag redu-ziert. Dies würde Müttern und Vätern, die früher in den Beruf zurückkehren möchten, eine attraktive Alternative bieten.

Dies würde folgende Auswirkungen mit sich bringen:

  • Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Das Modell fördert den frühzeitigen Wiedereinstieg in den Beruf, da es Teilzeitarbeit finanziell attraktiver macht.
  • Gleichstellung der Geschlechter: Durch die Anreize für Väter, ebenfalls in Teilzeit zu gehen (Partnerschaftsbonus), wird die traditionelle Rollenverteilung aufgebrochen.
  • Erhöhung der Beschäftigungsquote: Mehr Eltern, die Teilzeit arbeiten, erhöhen die Gesamtzahl der Erwerbstätigen.
  • Längere finanzielle Absicherung: Der Anspruch auf staatliche Unterstützung erstreckt sich über einen längeren Zeitraum.

Allerdings sind die Risiken zu beachten:

  • Komplexität: Das deutsche System ist durch die vielen Kombinationsmöglichkeiten und Zuverdienstregelungen recht komplex. Das könnte zu Verwirrung bei den Antragstellern führen. Hier ist bei einer österreichischen Umsetzung auf eine mögliche einfache, leicht verständliche Umsetzung zu achten.
  • Geringere Flexibilität als das Kinderbetreuungsgeld-Konto: Während das österreichische KBG-Konto in erster Linie die Dauer flexibilisiert, konzentriert sich das deutsche Modell stärker auf die Höhe der Leistung in Kombination mit Teilzeitarbeit. Das könnte zu weniger Wahlfreiheit für Eltern führen, die nicht in Teilzeit arbeiten wollen.
  • Potenzielle Steuerproblematik: Wie in Deutschland könnte auch in Österreich das ElterngeldPlus dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Das bedeutet, es ist zwar steuer-frei, kann aber den Steuersatz auf andere Ein-kommen erhöhen, was zu Steuernachzahlungen führen kann.

Eine Einführung eines an das deutsche Elterngeld-Plus angelehnten Modells erscheint in Österreich sinnvoll, da es eine Ergänzung zum bestehenden System darstellt. Es würde die Lücke zwischen dem starren einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und dem pauschalen Kinderbetreuungs-geld-Konto schließen. Insbesondere für Eltern, die gut verdienen und schnell in Teilzeit zurückkehren möchten, würde dies einen attraktiven Anreiz und eine Alternative zur Elternkarenz schaffen.

Das Modell ist zu Beginn aufgrund der Umstellungskosten durchaus teurer. Langfristig könnten die steigenden Einnahmen aus der Lohnsteuer (durch die Teilzeittätigkeit der Eltern) und Sozial-versicherungsbeiträge die höheren Kosten jedoch kompensieren.

Arbeit muss sich wieder lohnen – es braucht dringend Leistungsanreize

Hinterfragen bzw. Abschaffung der „Negativsteuer“ bzw. Sozialversicherungserstattung

Ein wichtiger Ansatz dazu, der Bedeutung der Erwerbstätigkeit wieder ihren ursprünglichen Stellenwert zu geben, ist beispielsweise die Überprüfung der Abgabenbegünstigungen von niedrigen (Teilzeit-) Einkommen auf ihre Treffsicherheit (Negativ-steuer). Die Negativsteuer (auch Sozialversicherungserstattung genannt) ist eine Gutschrift, die Arbeitnehmern zusteht, die unterhalb der Grenzen der Einkommenssteuerpflicht verdienen. Arbeitnehmer, die keine Einkommenssteuer, aber dennoch Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, erhalten 55 % der gezahlten Sozialversicherungsbeiträge (maximal 1.300,- Euro pro Jahr) als Negativsteuer zurück. Die Gutschrift wird bei Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt. Im Jahr 2026 ist ein Jahreseinkommen unter13.539,- Euro steuerfrei. Teilzeitbeschäftigte, die unterhalb dieses Betrages verdienen, profitieren daher vom Instrument der Negativsteuer. Dies bedeutet auch, dass die Motivation zur Erhöhung des Arbeitszeitaus-maßes deutlich geschwächt wird, denn das höhere Einkommen führt zum Verlust des Anspruches auf Negativsteuer. Da Anreize zur Anhebung des Arbeitskräftepotentials dringend notwendig sind, muss diese Regelung überdacht werden.

Mindestsicherung und Arbeitslosengeld  dürfen keine soziale Hängematte sein

Abbau der Einkommensunterschiede zwischen Arbeit und Nicht-Arbeit durch Reform der Mindestsicherung in Wien.

Abseits der Teilzeitproblematik sollen auch andere Möglichkeiten zur Setzung der Leistungsanreize an-gesprochen werden. Die Mindestsicherung garan-tiert ein soziales Auffangnetz für unterstützungsbedürftige Personen. Die derzeitige Regelung in Wien ist aber selbst nach den jüngsten Änderungen sehr großzügig ausgestaltet und erweist sich als Inaktivitätsfalle.

2019 wurde zwar ein Grundsatzgesetz des Bundes – das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz – geschaffen. Sein Wesen besteht darin, einen verbindlichen Rahmen für die Sozialhilfe (in Wien Mindestsicherung genannt) vorzugeben. Die Bundesländer erlassen und vollziehen die darauf aufbauenden Ausführungsgesetze. Wien hat das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz jedoch nur in Teilbereichen umgesetzt. Das bereits seit 2011 in Geltung stehende Wiener Mindestsicherungsgesetz wurde an die Grundsatzgesetzgebung im Wesentlichen nur bei den Regelungen zum Behindertenzuschlag, der Vermögensregelung und den Sanktionen an das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz angepasst.

Laut Medienberichten ist die aktuelle Ausgestaltung der Sozialhilfe im Hinblick auf die Funktion als letztes Auffangnetz auffallend großzügig und mit den falschen Anreizen geregelt. Vor allem kinderreiche Familien können mit dem Instrument der Mindest-sicherung ein Nettoeinkommen generieren, das mit Erwerbstätigkeit nur schwer zu erreichen ist.

Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang ein-mal mehr, dass ein Ziel der Sozialhilfe die Förderung der (Wieder-)Eingliederung in das Erwerbs-leben darstellt.

Sowohl die Bundesregierung als auch die Wiener Stadtregierung haben zwar jüngst Anpassungen im Bereich der Sozialhilfe angekündigt. Zu den Vorha-ben auf Bundesebene liegen allerdings bisher keine konkretisierten Überlegungen vor.

Auf Landesebene wurden in Wien im November 2025 die folgenden Änderungen bei der Mindestsicherung beschlossen1: Streichung des Anspruches auf Mindestsicherung für subsidiär Schutzberechtigte, Anpassung bei der Wohnkostenanrechnung für Kinder und Neubewertung von Wohngemeinschaften.

Alle diese von der Wiener Stadtregierung vorgenommenen Neuregelungen Vorhaben führen jedoch an einem wesentlichen Kernproblem vorbei. Der Bund regelt im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz bundesweit einheitliche Höchstsätze, die nicht über-schritten werden dürfen. Weiters ist vorgesehen, dass Sozialhilfeleistungen im Rahmen von Haus-gemeinschaften degressiv abgestuft festzulegen sind. Bei den Basisleistungen hält sich Wien an die Höchstsätze. Die Staffelung der Zuschläge für im selben Haushalt lebenden Personen wird in Wien aber nicht vollständig umgesetzt.

Wien zahlt Familien einen Zuschlag in der Höhe von 332,07 Euro pro minderjährigem Kind und liegt da-mit über den anderen Bundesländern2. Bei Familien mit einem Alleinverdiener rechnet sich deshalb eine Erwerbstätigkeit finanziell oft nicht, wie folgende Gegenüberstellung zeigt:

  • Haushaltseinkommen für ein Paar mit einem Kind bei Mindestsicherungsbezug = 2.422,88 € netto. Der Anspruch auf Mietbeihilfe wird gesondert ermittelt.
  • Mindesteinkommen in den Branchen Gastronomie (1.950 brutto = 1.589 € netto); Angestellte im Handel (2.251 brutto = 1.771 € netto); Kleintransport (1.884 brutto = 1.544 € netto); Friseur (2.100 brutto = 1.618 € netto).

Die Situation der Stadtfinanzen ist prekär und die Wiener Mindestsicherung trägt wesentlich zu dieser Situation bei. Denn sie macht mit rund 1,2 Mrd.

Euro Kosten mittlerweile gut 5 % des Stadtbudgets aus.3 Die Tendenz ist steigend. Die Einhaltung der bundesrechtlichen Grundsatzvorgaben – wie ins-besondere eine degressive Staffelung – ist somit essenziell.

Im Regierungsprogramm hat sich die Wiener Stadtregierung vorgenommen, Inaktivitätsfallen bei Eltern von Mehrkindfamilien in Mindestsicherung zu vermeiden. Weiters sollen die Treffsicherheit der Leistungen in der Wiener Mindestsicherung evaluiert und reformiert werden.4 Diese Ziele sind aktiv und nachhaltig zu verfolgen. Dazu gehört auch, überschießende Leistungen zurückzunehmen. Dies ist – wie gezeigt – auch jetzt schon möglich und geboten. Eine Reform der Sozialhilfe-Grundsätze auf Bundesebene muss und darf nicht abgewartet werden.

Wünschenswerte Änderungen beim Arbeitslosengeld: degressive Staffelung des Ausmaßes sowie Einschränkung der Möglichkeit des geringfügigen Zuverdienstes

Auch das Konzept des Arbeitslosengeldes muss überdacht werden. Insbesondere Anreize zur raschen Wiederaufnahme der Arbeit sind essenziell. Ein erster Schritt wurde mit dem Budgetbegleit-gesetz 20255 gesetzt, indem die Möglichkeit des geringfügigen Zuverdienstes neben dem Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe eingeschränkt wurde. Eine parallel ausgeübte geringfügige Erwerbstätigkeit wirkte sich in vielen Fällen negativ im Hinblick auf die Bereitschaft eine vollversicherte Tätigkeit wieder aufzunehmen aus.

Nun ist mit weiteren Maßnahmen fortzusetzen. So bedarf es eines degressiven Modells des Arbeitslosengeldes. Dies würde die Motivation zur raschen Rückkehr ins Erwerbsleben erhöhen.

Arbeitslosengeld soll von der Verfolgung eines Berufsabschlusses abhängig werden

Personen mit maximal Pflichtschulabschluss haben mit einer Arbeitslosenquote von 20,4 % das bei weitem höchste Arbeitslosigkeitsrisiko. Damit macht es jedenfalls bei Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und zwar über absolvierte Lehrzeiten, jedoch über keine Lehrabschluss-prüfung verfügen, die Hinführung zu einem Berufsabschluss Sinn. Diesen Personen wird bereits jetzt ein Vorbereitungskurs auf die Lehrabschlussprüfung angeboten, nach dem der Antritt zur Lehrabschlussprüfung erfolgen sollte. Die Absolvierung des Vorbereitungskurses sowie der Prüfungsantritt sollten Voraussetzung für die Weitergewährung des Arbeitslosengeldes darstellen. 

Förderungen und Transferzahlungen der Länder sind auf ihre Treffsicherheit zu prüfen

Wie bereits erwähnt, arbeitet über ein Fünftel der Menschen in Wien freiwillig in Teilzeit. Im Modell der Marktwirtschaft ist dies grundsätzlich ein zu-lässiges Lebensmodell. Gesundheitsleistungen, Bildungsangebote oder auch die staatlich aufge-stockte Mindestpension, also die Ausgleichszulage, sind aber für alle gleich – unabhängig davon, wie viel jemand eingezahlt hat. Finanziert wird das zum überwiegenden Teil von den Vollzeit-Erwerbstätigen. Würden die 300.000 freiwilligen Teilzeitkräfte Vollzeit arbeiten und ein mittleres Bruttoeinkommen verdienen, brächte dies rund 3 Mrd. Euro mehr an Sozialversicherungsbeiträgen. Die gesamten staatlichen Mehreinnahmen inklusive Lohnsteuer und Lohnnebenkosten lägen bei rund 5 Mrd. Euro pro Jahr. In diese Berechnung sind Teilzeitkräfte, die bei der Mikrozensus-Befragung als Grund für ihre verringerte Tätigkeit eine Krankheit oder Betreuungspflichten angegeben haben, nicht mitberechnet. 

Fast 95.000 Personen in Wien befinden sich im Haupterwerbsalter (15 bis 64 Jahre). Diese könnten theoretisch Vollzeit arbeiten. Würden alle diese Personen Vollzeit statt Teilzeit arbeiten, entspräche das umgerechnet über 43.000 zusätzlichen Vollzeit-äquivalenten in Wien. Dieses zusätzliche Arbeits-volumen würde eine Bruttowertschöpfung von rund 4,9 Mrd. Euro generieren und damit das Wiener Bruttoregionalprodukt um 5,5 Mrd. Euro erhöhen. 

Bei Gewährung von Beihilfen, die an der Einkommenshöhe anknüpfen, wie zB Energiekostenzuschüsse oder Wohnbeihilfen, ist zu evaluieren, inwiefern die Voraussetzungen zum Bezug der Beihilfe so adaptiert werden könnten, damit Personen, die mehr arbeiten könnten, nicht dazu verleitet werden, in der Teilzeittätigkeit zu verharren. Darüber hinaus müssen stärkere Anreize für die Rückkehr ins Erwerbsleben gesetzt werden. So sollten die genannten Transferleistungen das Schicksal des Arbeitslosengeldes teilen, wenn dieses entfällt, weil ein Arbeitsloser eine angebotene zumutbare Stelle nicht annimmt. 

Arbeitskräftepotenzial durch wirksame Sanktion aktivieren (Mindestsicherung)

Nach dem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz muss die Landesgesetzgebung für Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Bereitschaft zum Einsatz der Arbeitskraft und für den unrechtmäßigen Bezug der Sozialhilfe sowohl wirksame als auch abschrecken-de Sanktionen vorsehen. Das betrifft insbesondere eine Reduktion oder gänzliche Einstellung sowie die Rückforderung der Leistungen. Diese Bestimmung findet sich auch im Wiener Landesrecht. Während das Sanktionsmanagement des AMS Wien funktioniert (Ruhen des AMS Anspruchs bei Leistungsverweigerung des Betroffenen), offenbart die Stadt Wien selbst, dass dies bei ihrem eigenen Sanktionsmanagement in Bezug auf die Mindest-sicherung nicht der Fall ist. Im aktuellen Regierungsprogramm der Wiener Stadtregierung wurde festgehalten: Für ein effektives Sanktionsmanagement bräuchte es eine bessere Datenvernetzung zwischen MA 40, AMS und dem Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) sowie Schnittstellen zu anderen Behörden, Bund und Sozialversicherung,

Damit Pflichtverletzungen erfasst und Sanktionen in nachvollziehbarer Weise vollzogen werden können.9 In welcher Form und wie oft die Stadt Wien Sanktionen umgesetzt hat, etwa wegen fehlender Integrationserklärungen oder Nichterfüllung bei Deutsch-/ Wertekursen, ist unklar.

Die Stadt Wien ist daher dazu angehalten, rasch die notwendigen Vernetzungen nachdrücklich einzufordern und in weiterer Folge zu etablieren, um ein effektives Sanktionsmanagement aufzustellen.


Demografische Herausforderungen