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Nahaufnahme einer Waffe und loser Munition daneben
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Schusswaffenkennzeichnungsgesetz-Novelle 2025

Die Kennzeichnungspflicht wird auf wesentliche Einzelteile von Schusswaffen ausgeweitet

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16.04.2026

Durch eine Schusswaffenkennzeichnungsgesetz-Novelle wird die Kennzeichnungspflicht auf wesentliche Einzelteile von Schusswaffen ausgeweitet. Demnach sollen auch Schusswaffen bzw. wesentliche Bestandteile von Schusswaffen, die seit dem 14. September 2018 erworben wurden, von der Regelung erfasst werden.

Da wie bereits erwähnt, nun der gemäß § 62 Abs. 23 WaffG kundzumachende Zeitpunkt feststeht, sind auch die jeweiligen Bestimmungen der SchKG-Novelle in Koordination mit den Übergangsbestimmungen der WaffG-Novelle einzuhalten. Da sich der Begriff der wesentlichen Bestandteile im WaffG nun ausweitet, werden für die nachzuholende Kennzeichnung, den Betroffenen bestimmte Übergangsfristen (beginnen ab 28. April zu laufen) gewährt.

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