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Mehrere unterschiedlich hohe Münzstapel der Größe nach aufsteigend nebeneinander positioniert, darüber jeweils weiße Prozentzeichen, schräger Strich mit links und rechts versetzter 0, sowie Pfeil der über den Stapeln nach oben deutet
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Bauhilfsgewerbe, Landesinnung

Infos zur Anwendung von Preisgleitklauseln bei Preiserhöhungen

Öffentliche Ausschreibungen bei Preisschwankungen

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08.05.2026

Wann öffentliche Auftraggeber zu veränderlichen Preisen ausschreiben müssen und wie Unternehmen mit § 29 BVergG auf steigende Kosten reagieren können.

Aufgrund der vorherrschenden (welt-) wirtschaftlichen Situation kommt es zu einem rasanten Anstieg der Rohstoffpreise, Produktionsengpässen in Verbindung mit Lieferengpässen, Lieferverzögerungen oder gar Lieferausfällen für Materialien und Produkte. Daraus ergeben sich u.a. eklatante Preiserhöhungen oder die Gefahr steigender Baukosten sowie Probleme im Zusammenhang mit Festpreisverträgen und der Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen für Unternehmen.

Öffentliche Ausschreibung zu veränderlichen Preisen

Öffentliche Auftraggeber sind unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, zu veränderlichen Preisen auszuschreiben.

Bei öffentlichen Aufträgen ist insbesondere § 29 Bundesvergabegesetz (BVergG) zu berücksichtigen, der ausdrücklich verbietet, zu Festpreisen auszuschreiben, wenn dem/r Auftragnehmer:in durch preisbestimmende Kostenanteile, die einer starken Preisschwankung unterworfen sind, unzumutbare Unsicherheiten entstehen.

Anwendung von Preisgleitklauseln zur wirtschaftlichen Abfederung

Beim Abschluss von (Dienstleistungs- oder Liefer-) Verträgen empfiehlt es sich Vorkehrungen zu treffen, dass der Verkäufer nicht auf Kosten, deren Anstieg nicht in seinem Sphärenbereich liegt, sitzen bleibt.

Sogenannte Preisgleitklauseln oder Wertsicherungsklauseln müssen zwischen den Vertragsteilen vereinbart werden und bilden somit als dynamische Preisfestlegung einen festen Vertragsbestandteil.

Grundsätzlich richten sich Preisanpassungen nach unabhängig festgelegten Indizes (z.B. Empfehlungen paritätischer Kommissionen, Weltmarktpreise, Wechselkurse), die regelmäßig veröffentlicht werden.
  

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