
juniorSkills Austria FKM: Richtlinien für die Durchführung
Kategorien Fußpflege, Kosmetik, Massage und Fantasie Make-up
Lesedauer: 2 Minuten
1. Termin/Ort
Die Landesinnungen richten alternierend die juniorSkills AUSTRIA aus.
Der genaue Termin und Ort werden auf der Bundesinnungsausschusssitzung ein Jahr im Voraus festgelegt.
2. Teilnehmer:innen
Die Sieger:innen der Landeslehrlingswettbewerbe in den vier Kategorien (Fußpflege, Kosmetik, Massage und Fantasie Make-up) sind teilnahmeberechtigt an juniorSkills AUSTRIA. Nimmt der oder die Sieger:in eines Landeslehrlingswettbewerbs nicht teil, ist die/der Zweitplazierte teilnahmeberechtigt. Wird in einem Bundesland kein Landeslehrlingswettbewerb durchgeführt, nominiert die Landesinnung je eine/n Teilnehmer:in pro Kategorie.
Ein Lehrling ist im Laufe seiner Lehrzeit einmal dazu berechtigt an juniorSkills AUSTRIA teilzunehmen. Absolviert der Lehrling den vierjährigen Lehrberuf Kosmetik/Fußpflege, so ist je eine Teilnahme in der Kategorie Fußpflege und Kosmetik bei den juniorSkills AUSTRIA zulässig.
Zusätzlich ist für Lehrlinge im Lehrberuf Kosmetik und im Lehrberuf Kosmetik/Fußpflege eine Teilnahme in der Kategorie Fantasy Make-up im ersten oder zweiten Lehrjahr zulässig.
Zur Teilnahme berechtigt sind auch Personen, die in überbetrieblichen Lehrausbildungsstätten ausgebildet werden, wenn sie Berufsschulzeiten absolvieren.
Um eine Teilnahme bei WorldSkills oder EuroSkills zu ermöglichen, dürfen die Teilnehmer:innen im Wettbewerbsjahr bei WorldSkills nicht älter als 22 Jahre und bei EuroSkills nicht älter als 25 Jahre sein und müssen volljährig sein.
3. Preise für Wettbewerbssieger:innen
Folgende Preise erhalten die Lehrlinge der Plätze 1. bis 3. Platz je Kategorie
- Geldpreis des Bundesministeriums und Bundesinnung, Trophäe und Urkunde der Bundesinnung
Die Höhe der Geldpreise wird wie folgt festgelegt:
1. Platz | 520 Euro |
2. Platz | 440 Euro |
3. Platz | 360 Euro |
Weiters:
- Anerkennungsurkunden der Bundesinnung für die übrigen Teilnehmer:innen
- Urkunde des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus
4. Wettbewerbsaufgaben
Die Wettbewerbsaufgaben werden normiert und sind vom Bundesinnungsausschuss zu beschließen.
Bei fachlicher Weiterentwicklung sind diese anzupassen und im Voraus vom Bundesinnungsausschuss neu zu beschließen.
Für die Erstellung des Fantasie Make-ups (Gesicht, Hals und Dekolleté) werden folgende Rahmenbedingungen festgelegt:
- Teilnehmer:innen nehmen Ihre eigenen Modelle mit (Kosten trägt die entsendende Landesinnung).
- Modelle dürfen nicht vorbereitet sein.
- Haare müssen mit Tuch oder Turban abgedeckt werden.
- Kostüme und Verkleidungen sind nicht erlaubt, ansonsten können alle Techniken und Hilfsmittel angewendet werden.
- Die Modelle sollen dem Motto entsprechend einfarbig gekleidet sein. Die Farbe (schwarz oder weiß) wird rechtzeitig vor dem Bundeslehrlingswettbewerb bekanntgegeben.
Für die restlichen drei Kategorien stellt die durchführende Landesinnung Modelle zur Verfügung.
5. Unterbringung und An-/und Abreise der Teilnehmer:innen
Die den Wettbewerb durchführende Landesinnung organisiert die Unterbringung der Teilnehmer:innen. Die Kosten der Unterbringung und jene für die An-/und Abreise (Wettbewerbskosten) der Wettbewerbsteilnehmer:innen trägt die den/die Wettbewerbsteilnehmer:in entsendende Landesinnung.
6. Rahmenprogramm
Am Vorabend des Wettbewerbes findet ein von der durchführenden Landesinnung organisiertes gemeinsames Abendessen statt. Die Abendveranstaltung ist von dieser zu finanzieren.
7. Bewertung
Die Jury besteht pro Bewerb aus 3 Personen. Die veranstaltende Landesinnung hat die Jury mit Personen aus dem jeweiligen Fachgebiet zu besetzen.
Die Bundesinnung bestimmt eine/n Koordinator:in aus einer nicht veranstaltenden Landesinnung.
Die Juror:innen stellen während der Wettbewerbsarbeit keine Fragen.
Die Bewertung erfolgt anhand eines standardisierten, vom Bundesinnungsausschuss beschlossenen Fragebogens.
8. Zeitrahmen
Die Wettbewerbsdauer wird mit 3 Stunden festgelegt. Der Beginn des Wettbewerbes wird mit 9 Uhr festgelegt. In der Arbeitszeit von 3 Stunden sind die Vorbereitung des Arbeitsplatzes, die Beurteilung und die Durchführung der Wettbewerbsarbeit beinhaltet.
12:15 Uhr Mittagessen
13:30 Uhr Preisverleihung
9. Finanzierung
Die Finanzierung der juniorSkills AUSTRIA erfolgt gemeinsam durch alle Landesinnungen. Der veranstaltenden Landesinnung wird von den übrigen Landesinnungen eine Subvention in der Höhe von 1.500 Euro gewährt.