Flagge der Europäischen Union im Wind wehend, im Hintergrund blauer Himmel
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Gärtner und Floristen, Landesinnung

Änderung der EU Schwellenwerte mit 1.1.2020

Information zum  Vergaberecht

Lesedauer: 1 Minute

23.05.2023

Gültig

Mit 1.1.2020 gelten (von der Europäischen Kommission festgelegt und vom Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien im BGBl I 2018/65, ausgegeben am 20.8.2018, kundgemacht) folgende neue Schwellenwerte für die Anwendung des EU Vergaberechts:


für Bauaufträge: 5,350 Mio Euro

für Dienstleistungs- und Lieferaufträge: 214 000 Euro

für Dienstleistungs- und Lieferaufträge für zentrale Beschaffungsstellen: 139 000 Euro

für Dienstleistungs- und Lieferaufträge von Sektorenauftraggebern: 428 000 Euro

Auch der erst ab der Umsetzung der EU Konzessionsrichtlinie relevante Schwellenwert für die Vergabe von Konzessionsverträgen wurde auf 5,350 Mio Euro geändert.


Hintergrund der Anpassung

Hintergrund der Anpassung ist, dass die Schwellenwerte auf dem multilateralen Abkommen „Government Procurement Agreement“ (GPA) beruhen und alle 2 Jahre der Wechselkursentwicklung angepasst werden müssen.

BGBL 2018 I 65