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Weiterbildungs-Förderaktion der Sprachdienstleister 2024

Wir fördern die Aus- und Weiterbildung unserer Mitglieder der BG Sprachdienstleister

Lesedauer: 1 Minute

26.11.2024

Sprachdienstleister:innen verfügen über umfangreiche Sachkompetenz in unterschiedlichen Fachbereichen, wozu eine laufende Weiterbildung bzw. Erweiterung der fachlichen Qualifikationen erforderlich ist. Mit der Weiterbildungs-Förderaktion 2024 unterstützt die Fachgruppe Wien der gewerblichen Dienstleister die Mitglieder der Berufsgruppe bei deren Fortbildungsmaßnahmen.

Wer wird gefördert?

Mitglieder der Berufsgruppe der Sprachdienstleister der Fachgruppe Wien der gewerblichen Dienstleister mit aufrechter (d. h. aktiver, nicht ruhend gemeldeter) Gewerbeberechtigung, die keinen Rückstand hinsichtlich der WK-Mitgliedsbeträge haben.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Teilnahme an fachspezifischen Weiterbildungsmaßnahmen (die mit dem in unserer Fachgruppe angemeldeten Gewerbe in direktem Zusammenhang stehen) im Jahr 2024 in Form eines direkten Zuschusses. Gefördert wird die Teilnahme an Workshops, Schulungen, Webinaren, Konferenzen, Messen.

Gefördert werden standardmäßig Ausbildungsmaßnahmen folgender Institutionen:

  • Universitas
  • BDÜ
  • tekom
  • MCE
  • BP22
  • Buch Wien

Nicht gefördert werden (beispielhaft):

  • Businessthemen, die von den EPU-Workshops oder WIFI Weiterbildungen abgedeckt werden (z.B. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Gesprächstechniken)
  • Entfernt fachverwandte Themen (z. B. Rechtskunde für Rechtsübersetzer, technische Grundlagen für technische Übersetzer)
  • Messen und Konferenzen, wenn sie primär der Kundenakquise dienen

Wie wird gefördert?

Gefördert werden 50 % der (Netto-)Kosten einer Weiterbildungsveranstaltung.

  • bis zur Maximalhöhe von 100 EUR (für EPUs) und
  • 200 EUR (für juristische Personen).

Pro EPU darf eine Weiterbildung konsumiert werden und pro Unternehmen (juristischer Person) dürfen maximal 2 MitarbeiterInnen an einer geförderten Weiterbildung teilnehmen.

Wie lange gilt die Förderaktion?

Die Zuschussvergabe erfolgt bis zur Ausschöpfung der Mittel. Der Förderzeitraum ist auf das Kalenderjahr 2024 beschränkt (Antragstellung bis längstens 31.12.2024). Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Antragstellung

Die Förderung ist nach Absolvierung der Weiterbildungsmaßnahme per E-Mail  bei der Fachgruppe Wien der gewerblichen Dienstleister zu beantragen.

Erforderliche Beilagen:

  • Angabe der Unternehmensdaten (Firma, Ansprechperson, Adresse, Email)
  • Bankverbindung
  • Rechnungskopie, auf der die Bezeichnung der Weiterbildungsmaßnahme ersichtlich ist
  • Zahlungsnachweis
  • Feedbackbogen der Wiener Sprachdienstleister

Sämtliche übermittelten personenbezogenen Daten werden nur zur Abwicklung der Förderung verarbeitet.