Mechatroniker, Landesinnung
Gesamtvertrag mit der SVS über die Versorgung mit Rollstühlen und Zubehör
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Lesedauer: 1 Minute
30.12.2025
Mit Wirksamkeit 1.1.2026 wurde zwischen der Bundesinnung der Mechatroniker – Berufsgruppe Medizingerätetechnik – und der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) ein Gesamtvertrag über Rollstuhlversorgungen abgeschlossen.
Alle Mitgliedsbetriebe der Mechatroniker für Medizingerätetechnik haben damit die Berechtigung Versicherte des SVS im Bedarfsfall mit Rollstühlen und Elektrorollstühlen zu versorgen und ihre Leistungen gemäß des Tarifes im Gesamtvertrag direkt mit der SVS zu verrechnen.
>>Vertragstext mit allen Details dieser Vereinbarung
Wenn Ihr Unternehmen Interesse daran hat an diesem System teilzunehmen und/oder weitere Informationen gewünscht werden, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Landesinnung.