Zum Inhalt springen
Lachende ältere Person mit Brillen sitzt in Rollstuhl und hält Tasse in der Hand, im Vordergrund verschwommen weitere Person mit Tasse
© David L/peopleimages.com | stock.adobe.com
Personenberatung und Personenbetreuung, Fachgruppe

Standes- und Ausübungsregeln für die Organisation von Personenbetreuung

Das Bundesgesetzblatt BGBl. II Nr. 397/2015 in 11 Sprachen

Lesedauer: 1 Minute

Die nachfolgende Verordnung gilt für Gewerbetreibende, die das Gewerbe der Organisation von Personenbetreuung (§ 161 Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994, BGBl. Nr. 194, in der jeweils geltenden Fassung) ausüben. 

Durch Klick auf den Link öffnet sich das Bundesgesetzblatt in der jeweiligen Sprache:

Stand: 21.12.2015

Weitere interessante Artikel
  • Weißes Paragrafenzeichen vor Computertastatur, daneben Computermaus
    Standes- und Ausübungsregeln für Lebens- und Sozialberatung
    Weiterlesen
  • Person mit Brillen sitzt an Tisch und blickt auf Formulare vor ihr liegend, am Tisch aufgeklapptes Notebook, Tasse und Smartphone
    Ruhen|Wiederaufnahme Gewerbeausübung Personenbetreuung und -beratung
    Weiterlesen
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Fachinformationen für Personenberater und Personenbetreuer
    Weiterlesen