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Person sitzt an Werktisch und setzt Kleinteil in Uhr ein, ringsum Pinzetten, Werkzeuge und Bestandteile von _Uhren
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Elektro- und Einrichtungsfachhandel, Landesgremium

Der Reparaturbonus ist unter neuem Namen da: „Geräte-Retter-Prämie“.

Ab dem 12. Jänner 2026 können Bons erstellt und bei Partnerbetrieben eingelöst werden.

Lesedauer: 1 Minute

10.12.2025

Alle Betriebe, die bereits am Reparaturbonus teilgenommen haben, werden laut aktueller Info von der KPC kontaktiert, um eine aktualisierte Vereinbarung mit der KPC zu unterfertigen. 

Wer neu teilnehmen möchte, kann bereits jetzt den Teilnahmeantrag für Partnerbetriebe stellen: Teilnahmeantrag für Partnerbetriebe

 Was ist für Sie als Händler zu beachten?

  • Die Förderhöhe beträgt 50% der förderungsfähigen Brutto-Kosten,  maximal EUR 130,- für Reparatur, Wartung oder Service sowie  maximal EUR 30,- für Kostenvoranschläge
  • Die Liste der förderungsfähigen Elektro- und Elektronikgeräte finden Sie hier: Liste förderfähiger E-Geräte_GRP
  • Nicht mehr umfasst sind unter anderem: Smartphones, Handys, Smartwatches, Fitnessgeräte, Fahrräder, Musikinstrumente/-ausrüstung, Geräte zur Körperpflege
  • Unterfertigung der Vereinbarung zur Teilnahme als Partnerbetrieb wie oben beschrieben

Alle weiteren Infos finden Sie auf geräte-retter-prämie.at. Hier kann auch der Geräte-Retter-Bon von Ihren Kund:innen beantragt werden.