Foto-, Optik- und Medizinproduktehandel, Landesgremium

Medizinprodukteberater

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11.03.2023

M • Medizinprodukteberater

Gemäß § 48 MPG handelt es sich dabei um Personen mit medizinischen und medizintechnischen Sachkenntnissen, welche Fachkreise im Rahmen der Berufsausübung aufsuchen, um diese über die jeweiligen Medizinprodukte fachlich zu informieren und in die sachgerechte Handhabung einzuweisen.

Medizinprodukteberater sind regelmäßig zu schulen. Auf Anforderung sind die Ausbildung und Sachkenntnisse der Medizinprodukteberater dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) nachzuweisen.