Zum Inhalt springen
Foto-, Optik- und Medizinproduktehandel, Landesgremium

Einmalprodukt

Lesedauer: 1 Minute

11.03.2023

E • Einmalprodukt

„Einmalprodukt“ bezeichnet ein Produkt, das dazu bestimmt ist, an einer einzigen Person für eine einzige Maßnahme verwendet zu werden (Art 2 Z 8 MDR bzw. Art 2 Z 9 IVDR).

Wer ein vom Hersteller für den Einmalgebrauch bestimmtes Medizinprodukt wieder aufbereitet wird selbst zum Hersteller. Der Neuaufbereiter übernimmt die Verantwortung für die Rechtskonformität des wiederaufbereiteten Produktes und gewährleistet dessen Sicherheit und Wirksamkeit. Andernfalls ist die Wiederaufbereitung verboten. Diese auch bisher in Österreich geltende Rechtslage wurde nun EU-weit festgeschrieben (Art 17 MDR).


Weitere interessante Artikel
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    EUDAMED – Europäische Datenbank für Medizinprodukte
    Weiterlesen
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    PRRC – Die für Regulierungsvorschriften verantwortliche Person
    Weiterlesen