Markt-, Straßen- und Wanderhandel, Landesgremium

Mindestbeitragsgrundlagen

Wie befreit man sich von Pensions- und Krankenversicherungsbeiträgen?

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Marktfahrer, die nicht zu hohe Gewinne oder Umsätze erzielen, können sich bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) von Pensions- und Krankenversicherungsbeiträgen befreien lassen (Kleinunternehmerregelung). Für ihre selbständigen Einkünfte müssen sie dann nur mehr den Unfallversicherungsbeitrag und Einkommensteuer abführen.

Somit können etwa auch Arbeitnehmer, Beamte, Karenzierte, Arbeitslose, Studenten, etc. die Kleinstunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Die Befreiung muss beantragt werden (Formular).

Stand: 28.02.2022