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Sparte Handel

Newsletter Handel Wien

Newsletter-Beiträge der Landesgremien, Fachgruppen, Fachvertretungen und Sparte

Lesedauer: 5 Minuten

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Stand: 30.11.-0001

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In den Newsletterarchiven sind die versandten Newsletter chronologisch gelistet. Durchsuchen lässt sich hier Fachorganisations- bzw. Themenübergreifend (Titel und Text). Beiträge sind alphabetisch gereiht.

Allgemeiner Handel

14.04.2026; Das Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz weist auf eine ehest mögliche Bekanntgabe sämtlicher vom Zoofachhandel in Österreich in Verkehr gebrachten Tierarzneimittel für Heimtiere iSd § 6 Abs. 2 Zif 1 Tierarzneimittelgesetz idgF iVm Artikel 5 Abs. 6 der VO (EU) 2019/6 idgF und deren Bezugsquellen (Großhändler oder Hersteller) hin.

Status quo lt. AGES

Laut Information der AGES - Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit - wird der Eintragung von Tierarzneimitteln, welche für ausschließlich als Heimtiere gehaltene Tiere bestimmt sind, bei denen es sich um in Aquarien oder Teichen gehaltene Tiere (Krebse, Garnelen, Schnecken, Zierfische etc.), Ziervögel, Brieftauben, Terrarium-Tiere (Reptilien etc.), Kleinnager sowie Frettchen und Kaninchen handelt, nicht nachgekommen .

Wer ist betroffen?

Dies betrifft zwar nicht ausschließlich den Detailhandel/Zoofachhandel, sondern die Zuliefer:innen, Großhändler:innen und Hersteller:innen per se, Jedoch erledigen diese ihre Verpflichtungen offensichtlich nicht.

Meldepflicht laut § 7 Tierarzneimittelgesetz

§ 7 Tierarzneimittelgesetz verpflichtet, die in Österreich in Verkehr gebrachten Produkte dem BASG - Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen - zu melden.
Dies resultiert aus den Anforderungen der Artikel 55 und 56 der VO(EU) 2019/6 idgF, die die Eintragung der von der Zulassung ausgenommenen Produkte in die Produktdatenbank der Union regelt, welche durch die zuständige Behörde zu erfolgen hat

Schadensabwendung

Um Anzeigen und dgl. vorzubeugen ist es deshalb erforderlich, zu melden welche Produkte im Zoofachhandel verkauft werden und welche Hersteller:innen/Großhändler:innen den Zoofachhandel mit konkret welchen Produkten beliefern. Wir ersuchen daher um Bekanntgabe sämtlicher von Ihnen in Österreich in Verkehr gebrachten Tierarzneimittel für Heimtiere iSd § 6 Abs. 2 Zif 1 Tierarzneimittelgesetz idgF iVm Artikel 5 Abs. 6 der VO (EU) 2019/6 idgF und deren Bezugsquellen (Großhändler:innen oder Hersteller:innen).
 
Rückmeldungen an allgemeiner-handel@wkw.at bitte bis spätestens 31. Mai 2026.
 
Weitere Informationen auf der Homepage des BASG >>

Lebensmittelhandel

10.03.2026; Die SIAL ist die weltweit führende Lebensmittelmesse, die zweimal im Jahr in Paris stattfindet und nur für Fachbesucher:innen geöffnet ist. 

Das Landesgremium Lebensmittelhandel plant eine Gemeinschaftsreise zur SIAL 2026 in Paris von Sonntag, 18.10.2026 bis Dienstag, 20.10.2026. 
Die Buchungen (Flug, Hotel, etc.) und Organisation werden über das beauftragte Reisebüro abgewickelt. Nach Anfrage im Reisebüro betragen die Kosten (Flug, Hotel) pro Person ca. 
796 Euro. Die Preise für den Flug und das Hotel können sich noch ändern, sowie die Taxen werden tagesaktuell angepasst. Im Rahmen unserer Förderung für Messebesuche können wir Ihnen einen Zuschuss von max. 500 Euro gewähren (sofern die Messeförderung noch nicht in Anspruch genommen wurde). 


Wir bitten um Rückmeldung an lebensmittelhandel@wkw.at, ob Interesse an einer Teilnahme besteht.

08.04.2026;

Einladung zur Teilnahme

Auch in diesem Jahr beteiligen sich die Landesinnung der Lebensmittelgewerbe sowie das 
Landesgremium des Wiener Lebensmittelhandels am Erntedankfest der 
Landwirtschaftskammern Österreichs, das von 11. bis 13. September 2026 am Wiener 
Heldenplatz stattfindet.

Ausstattung

Interessierte Erzeugerinnen und Erzeuger sowie Händlerinnen und Händler haben die 
Gelegenheit, im Rahmen der Veranstaltung eine eigene Hütte zu betreiben und ihre Produkte 
zu präsentieren. Die benötigten Verköstigungshütten werden ebenso bereitgestellt wie
Überdachungsschirme und Biergarnituren.

Kosten

Für die Nutzung einer Hütte wird von der Fachgruppe ein pauschaler Kostenbeitrag in Höhe 
von 500 Euro eingehoben. Zusätzliche Kosten, etwa für Strom oder weiteres Equipment, sind 
von den Ausstellenden selbst zu übernehmen. Entsprechende Geräte können entweder selbst 
mitgebracht oder im Vorfeld organisiert werden.

Anmelden: first come, first served

Da die Anzahl der verfügbaren Hütten auf 12 begrenzt ist, erfolgt die Vergabe nach dem 
Prinzip: first come, first served. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Einlangens der 
Anmeldung per E-Mail bei der Fachgruppe, Lebensmittelgewerbe (lebensmittel@wkw.at
oder Lebensmittelhandel (lebensmittelhandel@wkw.at).

Handel

13.12.2024; Es handelt sich wie bei den Handelsangestellten ebenfalls um einen Doppelabschluss. Nachstehend finden Sie die wichtigsten Eckpunkte. Die Lohntafen für 2025 werden noch mit der Gewerkschaft VIDA abgestimmt und im Laufe der kommenden Woche online gestellt. Dann informieren wir Sie erneut.

Lohnerhöhungen

  1. In den Lohntafeln A und B steigen die kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 3,3 %.
  2. Die sich aus der prozentuellen Erhöhung ergebenden Beträge werden auf volle Euro aufgerundet.
  3. Die zum 31.12.2024 bestehenden Überzahlungen werden zur Gänze aufrechterhalten.

    Für den Lohnabschluss 2026 wird folgendes vereinbar
  4. Basis für die Lohnerhöhung ist die rollierende Inflationsrate der Monate Oktober 2024 bis September 2025. Die Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne wird wie folgt vorgenommen
  5. Beträgt die rollierende Inflationsrate bis zu maximal 2,3 %, beträgt die Erhöhung die rollierende Inflationsrate zuzüglich 0,6 %
  6. Die sich aus der prozentuellen Erhöhung ergebenden Beträge werden auf volle Euro aufgerundet.
  7. Die zum 31.12.2025 bestehenden Überzahlungen werden zur Gänze aufrechterhalten.
  8. Ab einer rollierenden Inflationsrate von 2,4 % werden im Herbst 2025 Kollektivvertragsverhandlungen für das Jahr 2026 aufgenommen.

  9. Anhebung der Zulagen ab dem 01.01.2025:
  • Kältezulage – auf € 0,86 /Stunde bzw. € 143,00 /Monat
  • Nachtzulage – auf € 2,30 /Stunde
  • Reisekosten – das Taggeld wird auf € 20,30 angehoben 

Die nächste Erhöhung der Zulagen erfolgt mit 01.01.2027 

Information zum Download (PDF)


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