Person aus Geschäftslokal blickend, eine Tafel mit der Aufschrift
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Sparte Handel

Öffnungszeiten im Handel

Überblick über das Bundes- und Landesrecht

Lesedauer: 1 Minute

30.08.2023

Nach Meinung der Bundessparte Handel bietet die Rechtslage in Österreich seit der letzten großen Liberalisierung des Öffnungszeitenrechts von Montag bis Samstag genügend Freiraum für den einzelnen Handelsbetrieb, um auf Kundenwünsche flexibel reagieren zu können.

Das grundsätzliche Verbot der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen sollte auch in Zukunft beibehalten werden, um ein gewisses Mindestmaß an gemeinsamer Freizeit (beispielsweise für Familie, Freunde, Hobbys, kulturelle und sportliche Aktivitäten) zu erhalten. 

Die Bundessparte Handel begrüßt allerdings die bestehende gesetzliche Ermächtigung der Landeshauptleute, in den einzelnen Bundesländern Ausnahmen vorzusehen, wenn die regionalen Gegebenheiten die Möglichkeit der Sonntagsöffnung insbesondere aus touristischer Sicht verlangen.

Sonntagsöffnung

Nähere Informationen zu den geltenden Öffnungszeiten im Handel und zum Teil abweichenden Regelungen in den Ländern finden sie unter "Links".

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