Grenzen der Vertragsfreiheit: Anforderungen des Gleichbehandlungsrechts an die Immobilienvermittlung
ImmoWebinar vom 22. September 2020 mit Mag.a Constanze Pritz–Blazek
Lesedauer: 1 Minute
Mag.a Constanze Pritz–Blazek im Gespräch mit unserem Immobilienexperten Mag. Heimo Rollett.
Unser Thema
Grundsätzlich besteht Vertragsfreiheit bei der Vermittlung und Vergabe von Immobilien. Gleichzeitig hat jeder Mensch das Grundbedürfnis nach einem Platz zum Leben. Aus diesem Grund sieht das Gleichbehandlungsrecht Grenzen der Vertragsfreiheit vor – Diskriminierungen sind bei der Immobilienvermittlung unzulässig. ImmobilienmaklerIn, ImmobilienverwalterIn oder BauträgerIn haben durch ihre Vermittlungsfunktion eine zentrale Rolle bei der Vergabe von Immobilien und können so dazu beitragen, dass Diskriminierungen in diesem Bereich seltener werden. Im Rahmen des Webinars wird geklärt, welche rechtlichen Anforderungen das Gleichbehandlungsrecht an die handelnden Personen hat und welche Rechtsfolgen Verletzungen des Gleichbehandlungsrechts nach sich ziehen können. Unklarheiten können durch direkte Fragen an die Vortragende ausgeräumt werden.
Videomittschnitt vom Webinar
Unterlagen zum Webinar
Unsere Vortragende
Mag.a Constanze Pritz–Blazek ist ausgebildete Juristin mit einem Schwerpunkt auf Menschenrechte. Sie arbeitet seit 2008 in der Gleichbehandlungsanwaltschaft. Dort hat sie sich im Besonderen auf die Themen Rassismus, Ageism, Homophobie und Religionsdiskriminierung spezialisiert. Seit 2018 ist sie stellvertretende Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft und ist verantwortlich für die Informationsarbeit der Institution.