Wertsicherungsvereinbarungen im Lichte der jüngsten Klausel-Entscheidungen
ImmoWebinar vom 3. Juli 2023 mit Mag. Christoph Kothbauer
Lesedauer: 1 Minute
FH-Doz. Univ.-Lektor Mag. Christoph Kothbauer im Gespräch mit unserem Immobilienexperten Mag. Heimo Rollett.
Unser Thema
Der höchstgerichtlichen Rechtsansicht folgend sei zudem der VPI als Referenzwert zu ungenau. Da eine Wertsicherungsvereinbarung mit einem Konsumenten einzelvertraglich vereinbart werden müsse und dem Schutzzweck des KSchG gereichen müsse, erachtete der OGH im gegenständlichen Verfahren die gesamte Wertsicherungsklausel als unzulässig.
Entscheidungsgegenstand in 8 Ob 37/23h vom 24.05.2023 war die Wertsicherungsklausel eines Richtwertmietvertrages. Der OGH hielt in dieser Entscheidung fest, dass eine Koppelung der Wertsicherung an den bei Vertragsabschluss zuletzt verlautbarten Richtwert unzulässig sei, da stets auf einen in der Vergangenheit liegenden Wert abgestellt werde. Dadurch erhalte der Vermieter bei einer Richtwerterhöhung mehr als den tatsächlichen Wertverlust ersetzt, sodass solch eine Wertsicherungsvereinbarung gröblich benachteiligend für den Mieter sei. Quintessenz der höchstgerichtlichen Entscheidung ist daher, dass bei Wertsicherungsvereinbarungen nicht auf einen bei Vertragsabschluss in der Vergangenheit liegenden Referenzwert abstellt werden darf.
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Unterlagen zum Webinar
Unser Vortragender
FH-Doz. Univ.-Lektor Mag. Christoph Kothbauer ist Autor einschlägiger Publikationen sowie zahlreicher Kommentare und Aufsätze für Fachmedien im Wohn- und Immobilienrecht. So betreut er zB ständige Kolumnen in den MANZ-Zeitschriften immolex und ZLB. Der anerkannte Wohnrechtsexperte ist als Lektor an der Universität Wien, der Fachhochschule Wien, der ÖVI-Immobilienakademie und an der Akademie für Recht, Steuern & Wirtschaft (ARS) tätig. Er hält bundesweit Vorträge und Seminare und steht auch dem Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der WKO mit seiner Expertise zur Verfügung.