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Sparte Information und Consulting

Digitale Arbeitswelten

Digital. Sicher. Barrierefrei: Rechtliche Vorgaben im Überblick. Veranstaltungsrückblick vom 14.10.2025

Lesedauer: 1 Minute

30.10.2025

AI Act, DSGVO, NIS2 – Abkürzungen, die für Unternehmen in Zeiten der Digitalisierung relevant sind, genauso wie Digitale Barrierefreiheit oder der Cyber Resiliance Act. Diese fünf zentralen rechtlichen Vorgaben haben Auswirkungen auf den digitalen Raum, in dem sich Unternehmen heute bewegen. Was das konkret bedeutet, haben fünf Vortragende am 14. Oktober im Rahmen der Digitalen Arbeitswelten im Palais Berg für die TeilnehmerInnen auf den Punkt gebracht:

Cyber Resiliance Act – Georg Schwondra

Ziel ist es, die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen EU-weit zu stärken. Hersteller, Importeure und Händler müssen künftig strenge Vorgaben zu Sicherheitsdesign, Schwachstellenmanagement und Meldepflichten einhalten. Die Verordnung gilt ab Dezember 2024, mit Übergangsfristen bis 2027.

Susanne Buchner Sabathy – Digitale Barrierefreiheit

Barrierefreiheit ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern verbessert auch die Nutzerfreundlichkeit und Reichweite digitaler Angebote. Mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), das seit Juni 2025 gilt, müssen zahlreiche digitale Produkte und Dienstleistungen – von Webseiten über E-Banking bis zu Selbstbedienungsterminals – so gestaltet sein, dass sie für alle Menschen, unabhängig von Behinderung, nutzbar sind. Kleinstunternehmen sind ausgenommen.

Katharina Raabe-Stuppnig – NIS2

Die neue NIS2-Richtlinie soll ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der EU schaffen. Die Anforderungen an Risikomanagement, Meldepflichten und die Sicherheit der Lieferkette werden deutlich verschärft. Betroffen sind künftig deutlich mehr Unternehmen; insbesondere aus kritischen Sektoren wie Energie, Gesundheit, Verkehr. 

Thomas Schreiber – AI Act

Unternehmen müssen künftig sicherstellen, dass beim Einsatz von KI-Systemen Transparenz, Datenschutz und ethische Standards gewahrt bleiben. Besonders relevant ist die Verpflichtung zur „KI-Kompetenz“: Mitarbeitende sollen durch gezielte Schulungen befähigt werden, KI-Systeme verantwortungsvoll einzusetzen. Die neue KI-Servicestelle (ki.rtr.at) bietet dazu umfassende Informationen und Beratung.

Stephan Varga – DSGVO

Im Fokus stand ein Update zu aktuellen Entwicklungen der DSGVO: die Pflichten der Verantwortlichen, Betroffenenrechte, der richtige Umgang mit Cookie-Bannern und der Versand von Newslettern. Besonders betont wurde die Notwendigkeit, technische und organisatorische Maßnahmen laufend zu überprüfen und die Informationspflichten gegenüber Betroffenen ernst zu nehmen.

Die Veranstaltung zeigte, dass die digitale Transformation nicht nur Chancen bringt, sondern auch neue Pflichten. Unternehmen sind gefordert, sich frühzeitig mit den neuen Regelungen auseinanderzusetzen und ihre Prozesse entsprechend anzupassen. Die Sparte IC unterstützt Betriebe u.a. durch geballte Informationen – wie bei dieser Veranstaltung.

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