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Eine Person sitzt vor einem Laptop, ihr Gesicht ist nicht zu sehen, sie tippt auf der Tastatur. In grünen Rechtecken sind weiße Symbole abgebildet: Kreisdiagramme, Kurven, Pfeile, Personen, Parlamentsgebäude, Wolken, das Symbol für Kreislaufwirtschaft.
© Antony Weerut | stock.adobe.com
Entsorgungs- und Ressourcenmanagement, Fachgruppe

ESG-Omnibus Initiative

Erleichterungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Lesedauer: 1 Minute

14.11.2025

ESG-Omnibus Paket soll Erleichterungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung bringen: Im Rahmen des EU-Wettbewerbskompasses hat die Europäische Kommission bereits im Herbst 2024 die sogenannte ESG-Omnibus-Verordnung angekündigt, die darauf abzielt, Bürokratie in Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung abzubauen, um die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu erhöhen. Am 26. Februar 2025 wurde ein Vorschlag der Europäischen Kommission veröffentlicht, der Änderungen in mehreren Bereichen mit sich bringen wird, darunter die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die EU-Taxonomie-Verordnung (Taxonomie-VO) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD).

Nachhaltigkeitsberichterstattung

Der geplante Änderungsprozess in Hinblick auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung umfasst mehrere wesentliche Aspekte, die schrittweise umgesetzt werden sollen.

Im Folgenden werden die einzelnen Teilbereiche dieses Prozesses näher erläutert:

Die Änderungen des Omnibus-Pakets sollen insbesondere Klein- und Mittelunternehmen vor zu hohen Bürokratieanforderungen schützen und die Umsetzung der verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung für Großunternehmen vereinfachen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu steigern und gleichzeitig eine transparente und nachhaltige Geschäftspraxis zu fördern.

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