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Grafik eines blauen Labyrinths. In der Mitte ist ein Kreis. In dem Kreis ist ein Kreis aus gelben Sternen
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Entsorgungs- und Ressourcenmanagement, Fachverband

EU-Parlament beschließt Erleichterungen bei Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen

Lesedauer: 1 Minute

14.11.2025

Das Europäische Parlament hat am 13.11.2025 einen Schritt gesetzt, um Unternehmen in der EU administrativ zu entlasten. Mit 382 hierfür positiven Stimmen, 249 Gegenstimmen und 13 Enthaltungen unterstützten die Abgeordneten den Vorschlag zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten (Due Diligence) im Rahmen des Omnibus-I-Pakets.

Die geplanten Anpassungen sollen sowohl die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen stärken als auch bürokratische Hürden abbauen:

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

  • Anhebung der Schwellenwerte für Berichtspflichten:
    • > 1.750 Beschäftigten und einem Nettoumsatz > 450 Mio. EUR
    • Gleiches gilt für Konzernberichte (konsolidierte Ebene)
    • Mögliche Erleichterungen für Finanzholding-Gesellschaften ohne operative Tätigkeit
  • Entlastung der Akteure in der Wertschöpfungskette:
    • Unternehmen müssen keine detaillierten Daten von kleineren Partnern einholen – „Trickle-Down“-Effekt soll so verhindert werden
    • Fokus auf Risikobereiche
  • Überarbeitung der ESRS (European Sustainability Reporting Standards):
    • Vereinfachung und Reduktion von Datenpunkten
    • Priorisierung quantitativer Kennzahlen, weniger narrative Texte
    • Klarere Anwendung der Wesentlichkeit („Materiality“)
  • Freiwillige Standards für KMU:
    • Einführung eines vereinfachten, modularen Standards (basierend auf EFRAG-VSME)
    • Bis zur offiziellen Einführung eines neuen Standards, wird empfohlen den bisherigen VSME zu verwenden

Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)

  • Anhebung der Schwellenwerte für Anwendbarkeit:
    • Neu: > 1,5 Mrd. Euro Nettoumsatz und 5.000 Arbeitnehmer:innen
  • Risikobasierter Ansatz für Due Diligence:
    • Unternehmen sollen Ressourcen auf die schwerwiegendsten und wahrscheinlichsten Risiken konzentrieren
    • Scoping-Phase: Nutzung „vernünftig verfügbarer Informationen“ statt umfassender Datenerhebung
    • Informationsanfragen an Geschäftspartner nur als letztes Mittel – Fokus auf bestehende Daten
  • Streichung der Pflicht für Klimatransitionspläne:
    • Ursprüngliche Verpflichtung entfällt, um Bürokratie zu reduzieren.

Wie geht es weiter?

Die Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten („Trilog“) beginnen am 18. November.
Ziel ist, die überarbeiteten Regeln bis Ende 2025 abzuschließen.

Die Reform ist Teil des umfassenden Omnibus-I-Pakets, das die EU-Kommission im Februar 2025 vorgelegt hat und das die Entlastung von Unternehmen zu einer zentralen Priorität macht.

Weiterführende Informationen:

Pressemitteilung des Europäischen Parlaments: Sustainability reporting and due diligence: MEPs back simplification changes | News | European Parliament

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