Finanzdienstleister, Fachgruppe

Neues aus der Fachgruppe vom 21.01.2021

Eric Samuiloff berichtet über Neuigkeiten

Lesedauer: 2 Minuten

16.11.2023

Ich wünsche Ihnen einen guten und vor allem gesunden Start in das neue Jahr 2021 und darf Ihnen gleich am Jahresanfang ein kurzes Update zu zwei wichtigen aktuellen Themen geben:

1. Unser BILDUNGS-KickOff 2021

Am 12. und 13. Jänner 2017 war die Geburtsstunde unserer mittlerweile größten Weiterbildungsveranstaltung für Gewerbliche Vermögensberater und Wertpapiervermittler: Dem BILDUNGS-KickOff. Diese Veranstaltung wird seither jährlich federführend vom Fachverband Finanzdienstleister und den Fachgruppen der Bundesländer Wien und Niederösterreich organisiert.

Dank der spannenden Themen, guten Netzwerkmöglichkeiten und flächendeckenden Übertragung der Veranstaltung in sämtliche Landeskammern stieg die Teilnehmerzahl über die Jahre von 400 auf zuletzt über 1.500 Teilnehmer.

Im vergangenen Jahr fand die Hauptveranstaltung des BILDUNGS-KickOff erstmals außerhalb der Wirtschaftskammer, im Wiener Allianz Stadion, statt, vor allem um Ihnen, als interessierte Wiener Mitglieder, die Möglichkeit einer Teilnahme vor Ort zu ermöglichen.

Auch heuer ist der BILDUNGS-KickOff 2021 in unserem Serviceangebot fix eingeplant. Aufgrund der COVID-19 Pandemie mussten wir die Veranstaltung bereits im Herbst vom ursprünglichen Termin am 19. und 20. Jänner 2021 auf 18. und 19. Mai 2021 verschieben. Als Ersatz haben wir in Zusammenarbeit mit anderen Fachgruppen die aktuell stattfindende Bildungswoche für Finanzdienstleister organisiert.

Aufgrund der weiter andauernden Pandemie-Situation, der neuen Virus-Mutationen und um Ihnen größtmögliche Planungssicherheit bieten zu können, hat das Organisationsteam nun entschieden, den BILDUNGS-KickOff am 18. und 19. Mai 2021 erstmals als ganztägige Online-Veranstaltung anzubieten. Ganz nach dem Motto: Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen. 

Sicher ist: Es wird Ihnen dennoch ein umfassendes, von Experten vorgetragenes, Weiterbildungsprogramm geboten werden. Dieses umfasst 15 Stunden anrechenbare Weiterbildung für Gewerbliche Vermögensberater und insbesondere die Weiterbildungsmodule 4, 5, 6 und 9.

Weitere Details und Anmeldelinks folgen in den nächsten Wochen. Eine Anmeldung zum BKO 2021 ist derzeit noch nicht möglich. Bitte merken Sie sich diese Termine jedoch bereits in Ihren Kalendern vor.

2. Sustainable Finance

Ich möchte Ihnen das Thema Sustainable Finance in Erinnerung rufen und bitte Sie sich rechtzeitig mit der Umsetzung auseinanderzusetzen.

Kurz zum Hintergrund: Im März 2018 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums. Grundlage dafür waren das Pariser Klimaabkommen 2016 und die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung. Zentrales Element des Aktionsplans ist der Begriff Nachhaltiges Finanzwesen („Sustainable Finance“). Dieser bezieht sich in der Regel auf die Berücksichtigung umweltbezogener und sozialer Erwägungen (sogenannter „ESG-Faktoren“) bei Investitionsentscheidungen und in der Anlageberatung, was zu mehr Investitionen in längerfristige und nachhaltige Aktivitäten führen soll.

Die ersten umfassenden Legislativvorschläge zur Umsetzung des Aktionsplans veröffentlichte die Europäische Kommission am 24. Mai 2018.

Insbesondere gilt es  der Offenlegungs-VO Aufmerksamkeit zu schenken, da diese bereits ab 10.03.2021 anwendbar ist.

Durch die Offenlegungs-VO treffen Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater umfassende Offenlegungspflichten zu Nachhaltigkeitsrisiken. Unter die Begriffe Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater fallen explizit Wertpapierfirmen, die Anlageberatung oder Portfolioverwaltung anbieten, und Versicherungsvermittler, die Versicherungsanlageprodukte (IBIP) vermitteln. Da Wertpapierdienstleistungsunternehmen ebenfalls Anlageberatung anbieten, ist davon auszugehen, dass auch sie die Vorschriften der Offenlegungs-Verordnung zu beachten haben werden.  Von den Vorschriften ausgenommen sind Betriebe, die weniger als drei Mitarbeiter beschäftigen.

Umfassende Informationen zu allen Legislativvorschlägen und den Transparenzvorschriften der Offenlegungs-VO finden Sie auch auf unserer Homepage. Ich bitte Sie, sich rechtzeitig mit diesen Themen und der unternehmensinternen Umsetzung zu beschäftigen.

Ihr Fachgruppenobmann

Eric Samuiloff