Finanzdienstleister, Fachgruppe

Neues aus der Fachgruppe vom 8.6.2021

Überblick über Änderungen der Standesregeln für Pfandleiher

Lesedauer: 1 Minute

16.11.2023

Frau Karin Meier-Martetschläger, Beauftragte für die Berufsgruppe Pfandleiher in der Fachgruppe Finanzdienstleister, gibt einen Überblick über Änderungen der Standesregeln für Pfandleiher:

Die Fachgruppe Finanzdienstleister besteht aus insgesamt 11 sehr diversen Berufsgruppen. Unsere Aufgabe und gleichzeitig Herausforderung besteht darin, alle Berufsgruppen bestmöglich zu servicieren und ihre Interessen zu vertreten. Als Beauftragte für die zahlenmäßig kleineren Berufsgruppen in unserer Fachgruppe (Crowdinvesting-Plattformen, Kreditauskunfteien, Pfandleiher, Versteigerer und Zahlungsdienstleister) kümmere ich mich besonders um deren Anliegen.

In diesem Sinne habe ich im vergangenen Jahr an den Änderungen der Standesregeln für Pfandleiher mitgewirkt und darf Ihnen nun einen Überblick über diese bevorstehenden Änderungen geben.

Gemäß Beschluss des Fachverbandsausschusses vom 14. Jänner 2021 wurden folgende wesentliche Änderungen des Lehrplan für Pfandleiher sowie der Standes- und Ausübungsregeln für Pfandleiher beschlossen:

Lehrplan:

§ 3 Dieser sieht die Kürzung einer „Einheit“ von 2 Stunden auf 30 Minuten vor. Somit können künftig auch kürzere Seminare - oder insbesondere Webinare - in Anspruch genommen werden. Webinare dauern sehr oft 1.5 Stunden und können somit zukünftig in voller Höhe anrerechnet werden.

§ 4 Dieser beinhaltet eine (Neu)Definition der Lehrveranstaltungstypen und stellt klar, dass auch internetbasierende Lehrveranstaltungen wie (zB Webinare, E-Learning) möglich sind und den „klassischen“ anwesenheitsbasierten Lehrveranstaltungen gleichzusetzten sind.

§ 5 Hier entfällt in Zukunft die Moduleinteilung. Stattdessen gibt es künftig eine demonstrative Aufzählung möglicher Inhalte.

Standes- und Ausübungsregeln:

§ 7 Die Aufbewahrungsfrist für Identitätsnachweise der Pfandgeber wurde von zehn auf sieben Jahre gesenkt.

Alle Gütesiegelträger werden in Kürze per E-Mail über die geänderten Standesregeln informiert. Wenn sie nichts Anderes rückmelden, unterliegen sie ab 1. Juli 2021 automatisch den geänderten Standesregeln.

Ich darf Sie an dieser Stelle auch daran erinnern, dass der Gebührentarif ein zwingender Bestandteil der Geschäftsordnung ist (§ 155 GewO). Die Geschäftsordnung ist aushangpflichtig, sowohl offline in den Geschäftsräumlichkeiten als auch online auf der Website.

Abschließend darf ich Sie noch darauf hinweisen, sollten Sie  fachspezifische Fragen oder Unterstützung benötigen, ich selbstverständlich, wie bereits in der Vergangenheit auch, für Sie über das Fachgruppenbüro erreichbar bin.