Finanzdienstleister, Fachgruppe

Neues aus der Fachgruppe vom 3.3.2022

Obmann Eric Samuiloff informiert zum Thema Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von Gewerblichen Vermögensberatern

Lesedauer: 1 Minute

16.11.2023

Anlässlich der aktuellen Berichterstattung zum Thema Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von Gewerblichen Vermögensberatern fasst Obmann Eric Samuiloff die wichtigsten Eckpunkte des Erkenntnisses des OLG Innsbruck zusammen: 

  • Bitte beachten Sie, dass bei Gewerblichen Vermögensberatern, die auch Lebens- und Unfallversicherungen vermitteln, – wie auch bei anderen Versicherungsvermittlern – in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung eine Deckung für die Rückversicherungsvermittlung nicht ausgeschlossen werden darf. Die Rückversicherungsvermittlung ist Bestandteil der Versicherungsvermittlung (siehe § 137 Abs. 1 Z 4 GewO 1994). 
  • Bitte beachten Sie, dass die in § 136a Abs. 12 letzter Satz GewO 1994 genannte Mindestdeckungssumme für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung iZm der Hypothekarkreditvermittlung nicht gleichzeitig eine Höchstdeckungssumme darstellt. Das heißt für Schäden aus der Hypothekarkreditvermittlung müssen – wie bei allen anderen Schäden aus der Gewerblichen Vermögensberatung – die Versicherungssummen gemäß § 136a Abs. 12 erster Satz GewO 1994 zur Verfügung stehen.
  • Dem Fachverband Finanzdienstleister wurde von allen auf seiner Homepage genannten Anbietern von Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen bestätigt, dass die oben genannten Punkte grundsätzlich eingehalten werden. Dennoch bitten wir Sie eindringlich, Ihre individuellen Verträge im Hinblick auf die beiden oben genannten Punkte zu prüfen und etwaige Fragen mit Ihrem Versicherer zu klären.
  • Achtung: Bei mangelnder Deckung der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung droht der Gewerbeentzug (siehe § 87 Abs. 1 Z 4b GewO 1994).

Sollten Sie weitere Fragen haben, informieren Sie sich in unserer Wissensdatenbank unter dem Stichwort Vermögensschadenhaftpflichtversicherung oder wenden Sie sich an das Team der Fachgruppe Finanzdienstleister (diefinanzdienstleister@wkw.at).


Ihr Fachgruppenobmann

Eric Samuiloff