Neues Mietenwertsicherungsgesetz im Nationalrat beschlossen
Gesetz mit Mehraufwand und enorme Kosten für Hausverwaltungen verbunden
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Am 11.12.2025 hat der Nationalrat am Nachmittag im Parlament das neue Mietenwertsicherungsgesetz beschlossen. Ursprünglich − in den ersten öffentlichen Ankündigungen − wirkte es so, als wolle die Bundesregierung damit eine wichtige Forderung des Fachverbands der Immobilien- und Vermögenstreuhänder einen Schritt weit umsetzen: die Rechtssicherheit für alle.
Mit großer Überraschung und Enttäuschung mussten der Fachverband dann zur Kenntnis nehmen, dass der vorliegende Gesetzesentwurf genau das Gegenteil erzeugt: Zwar wurde mit dem ZIAG im Bereich des KSchG ein erster Schritt gesetzt, aber es wurden nun zusätzliche Rechtsunsicherheiten im Rahmen der Wertsicherung geschaffen. Dies bedeutet mehr Aufwand, enorme Kosten und verursacht damit eine für Hausverwaltungen vollkommen unzumutbare Parallelrechnung.
Ab dieser Kenntnisnahme hat die Interessenvertretung der Immobilien und Vermögenstreuhänder nichts unversucht gelassen, um diesen Entwurf zugunsten von Legisvakanz und Praktikabilität für die Mitgliedsunternehmen abzuändern.
Bis zum Bautenausschuss vergangenen Donnerstag haben wir mit allen wesentlichen politischen Verantwortlichen in persönlichen Gesprächen fast schon eine "Aufklärungskampagne" durchgeführt − leider ohne Erfolg. Der aus Sicht des Fachverbands die Ziele von Rechtssicherheit und Transparenz völlig verfehlende Entwurf wurde trotz unserer intensiven Interventionen vom Bautenausschuss abgesegnet.
In der Folge hat der Fachverband gemeinsam mit Experten − auch über das Feiertagswochenende − unsere Argumentationslinien weiter verschärft und bis gestern Abend noch versucht, die Abgeordneten im Nationalrat von der Notwendigkeit der Abänderung des MieWeG zu überzeugen.
Der Fachverband hat unter anderem nochmals eindringlich verdeutlicht, dass
- die Branche einfache, klare und praxistaugliche Lösungen braucht, welche die Verwaltungen nicht überlasten, den Mieterschutz gewährleisten und die eine Durchführbarkeit von Indexierungen überhaupt möglich machen. Das bedeutet, die komplexen Parallelrechnungen müssen gestrichen und durch eine praktikable Lösung ergänzt werden.
- das Inkrafttreten per 1.1.2026 für Verwalter einen fast nicht zu bewältigenden Mehraufwand bedeutet und ein späterer Zeitpunkt aus rechtspolitischer Sicht (Legisvakanz) dringend geboten ist.
Wenn im Nationalrat das MieWeg heute nicht in der von uns geforderten Abänderungsform beschlossen worden ist, dann haben die Abgeordneten dies jedenfalls in Kenntnis unserer eindringlichen Kritik getan.
Bitte merken Sie sich Mittwoch, den 14.01.2026, 10.00 Uhr, für ein Webinar zur Wertsicherung vor.