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Person mit kurzen dunklen Haaren, Bart und silberner Brille sowie blauem Hemd blickt auf einen Monitor
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Sparte Information und Consulting

Newsletter Information|Consulting Wien

Newsletter-Beiträge der Fachorganisationen und Sparte

Lesedauer: 7 Minuten

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UBIT

14.01.2025; Firmenmesse der HTL Donaustadt am 13. März 2025

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Einladung Firmenmesse 2025 (PDF)

Seit 5.2.2025 informiert das BMF mit einem Pop-UP-Fenster beim Einstieg ins FinanzOnline über die bevorstehende Umstellung auf 2-Faktor-Authentifizierung (2FA).
Leider wurden wir von FinanzOnline über diese Vorgangsweise nicht rechtzeitig informiert um Sie ausreichend über den Modus bis zur endgültigen Einführung mit 1.10. zu unterrichten. Was wir mit diesem Newsletter nachholen möchten:
Wie angekündigt, plant das BMF mit 1.10. 2025 den FinanzOnline-Einstieg nur mehr mit 2-Faktor-Authentifizierung oder ID Austria zu ermöglichen. Die Phase der freiwilligen Aktivierung der Anmeldung mit 2-Faktor-Authentifizierung begann mit 5.2. Sie kann, muss aber noch nicht vorgenommen werden. Ab 1.10.2025 ist der Einstieg mit 2-Faktor-Authentifizierung dann verpflichtend.
Wir sind mit der damit verbundenen Problematik vertraut und um Lösungen bemüht.

Wichtig ab 5.2.2025

Ab dem 5.2. wird nach dem Einstieg in Finanzonline ein Hinweis zur Errichtung der 2-Faktor-Authentifizierung angezeigt. Es besteht die Möglichkeit dieses Pop-Up-Fenster durch Klicken auf den Button „Überspringen und ID Austria nutzen“ zu überspringen. Durch das Klicken muss ID Austria nicht aktiviert werden! Sie können wie gewohnt ins FinanzOnline einsteigen.
Das Pop Up erscheint dann alle 7 Tage wieder. Erst ab 1.10. kann das Pop Up nicht mehr übersprungen werden.

Wie funktioniert die 2-Faktor-Authentifizierung?

Im Rahmen der 2FA benötigt man eine zusätzliche Autentificator App (z.B. Microsoft Authentificator, Google Authentificator, Apple-Passwörter). In dieser wird nach erfolgter Einrichtung ein Code angezeigt, der bei jedem Einstieg im Finanz Online eingegeben werden muss. Authentificator-Apps sind auch für den Computer erhältlich. Es muss also nicht zwangsweise ein Handy benutzt werden.
Die Softwareanbieter sind über diese Umstellung bereits informiert und werden versuchen, diese in die Programme mitaufzunehmen. Wie dies technisch umgesetzt und angeboten wird bleibt noch abzuwarten.

Sonstige Infos

Wenn Sie Mitarbeiter haben, beachten Sie bitte, dass dieser Hinweis bei jedem Benutzer angezeigt wird und auch die 2FA-Registrierung von jedem Benutzer durchgeführt werden muss.
Es ist daher wichtig, alle Mitarbeiter die Finanz Online benutzen und nicht mit der ID Austria einsteigen, darüber zu informieren, wie sie das Pop Up überspringen können und dass sie das machen müssen um wie gewohnt weiterarbeiten zu können.

Achtung 

Sobald die 2FA erfolgreich abgeschlossen wurde, ist sie bei jedem Einstieg verpflichtend zu verwenden. Daher die 2FA nur durchführen, wenn sie dies ab sofort verwenden wollen. Ansonsten einfach überspringen und wie gewohnt einsteigen.

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat im Musterverfahren zur „Abmahnwelle Google Fonts“ entschieden:  Systematische Abmahnungen zur Gewinnerzielung gelten als rechtsmissbräuchlich. Ansprüche auf Schadenersatz oder Unterlassung nach der DSGVO bestehen in solchen Fällen nicht. Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) hatte das Verfahren für einen niederösterreichischen Mitgliedsbetrieb finanziert, um Rechtssicherheit für tausende heimische Unternehmen zu schaffen – mit Erfolg. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Hintergrund
 Im Sommer 2022 wurden mehrere tausend österreichische Unternehmen wegen der dynamischen Einbindung von Google Fonts auf ihren Websites abgemahnt. Begründet wurde dies mit der angeblichen unzulässigen Übermittlung personenbezogener Daten (die IP-Adresse der Nutzer: innen) an Google in den USA. Gefordert wurden pauschal 190 Euro pro Website – bestehend aus 100 Euro Schadenersatz und 90 Euro Anwaltskosten. 
 
Angesichts der massenhaften und systematischen Vorgangsweise hat die Wirtschaftskammer ein Musterverfahren finanziert, um diese Praxis prüfen zu lassen und Rechtssicherheit für die Wirtschaft herzustellen.
 
Entscheidung des Gerichts
 Das Gericht stellte klar: Die DSGVO sieht keinen allgemeinen vorbeugenden Unterlassungsanspruch vor. Unternehmen können daher nicht präventiv auf Unterlassung geklagt werden.
Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nur dann, wenn tatsächlich ein konkreter Schaden entstanden ist. Im gegenständlichen Fall liegt Rechtsmissbrauch vor: Die Klägerin hatte automatisiert Webseiten aufgerufen, um gezielt DSGVO-Verstöße zu provozieren und daraus finanzielle Vorteile zu ziehen. Mit der Entscheidung bestätigt das Gericht eine Linie, die bereits in mehreren erstinstanzlichen Urteilen Vertreten wurde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Berufungsverfahren wird ebenfalls von der WKÖ unterstützt.

Die AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA organisiert für österreichische Unternehmen, Kreativschaffende, Startups, Bildungseinrichtungen und andere Zukunftsinteressierte vom 31. Mai bis 4. Juni 2026 eine Wirtschaftsmission zur SXSW London 2026. Erleben Sie das größte und wichtigste Digital-, Innovations-, Kreativ- und Zukunfts-Happening in der Weltmetropole London und entdecken Sie, wie sich unsere Welt in den nächsten zehn Jahren entwickeln wird, um bereits heute die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Mehr Informationen und Link zur Anmeldung hier
Was erwartet Sie?
Die SXSW (Offizielle Homepage SXSW London) vereint Festivals, Konferenzen und Fachausstellungen und behandelt digitale Fragen, die sich über verschiedene Branchen und Themen erstrecken – von künstlicher Intelligenz und das neue menschliche Erleben, über neue Technologien wie Biotechnologie oder Quantumcomputing bis hin zur Stadt der Zukunft (London 2050) und Veränderungen in der Gesellschaft und Arbeitswelt. Darüber hinaus werden zahlreiche gesellschaftlich relevante digitale Zukunftsfragen erörtert. Das offizielle Rahmenprogramm mit vielfältigen Use-Case-Ausstellungen sowie ein auf Netzwerkaufbau fokussiertes Zusatzprogramm runden die Reise ab und bieten Ihnen in kürzester Zeit einen ausgezeichneten Überblick über unsere sich entwickelnde digitale Realität.
 
Anmeldung, Kosten & Programm
Teilnahmegebühr WK-Mitglieder und neue Selbständige: EUR 500 zzgl. 20% USt.

Teilnahmegebühr WK-Nichtmitglieder: EUR 1.000 zzgl. 20% USt.

Die Teilnahmegebühr beinhaltet folgende Leistungen:
Teilnahme an der Wirtschaftsmission vom 31. Mai bis 4. Juni 2026
Gemeinsame Aktivitäten, einschließlich Networking mit externen Gästen und Erfahrungsaustausch mit anderen Teilnehmenden
Professionelle Kuratierung des Programms und fachkundige Moderation der Reise
Individuelle Unterstützung bei der Organisation von Geschäftstreffen und Präsentationen
PR- und Marketingaktivitäten im In- und Ausland vor und während der Veranstaltung

Als Teil einer internationalen Delegation können wir Ihnen zusätzlich das SXSW Conference-Ticket zu einem stark reduzierten Preis anbieten - und zwar -40% vom Originalpreis (ca. 815 EUR statt 1.360 EUR)
Die Kosten für Flug, Unterkunft und das SXSW-Ticket sind von den Teilnehmenden zu tragen und nicht im Teilnahmebetrag enthalten. Anmeldefrist ist der 1. März 2026

Telekommunikation|Rundfunk

Wir informieren, dass während der UEFA EM 2024 das Programm von oe24.TV auf Wunsch des Betreibers am Transponder 5 über Satellit verschlüsselt wird. Die Verbreitung über den Kabelmux bleibt unverschlüsselt. Die Verschlüsselung wird am Freitag, den 14. Juni vormittags aktiviert und voraussichtlich bis Montag 15. Juli 2024 aktiv bleiben.

Da dies bereits zweimal in der Vergangenheit praktiziert wurde, erwarten wir keine größeren Störungen.

Buch-|Medienwirtschaft

Start der Marketingkampagne mit den neuen Socialmedia Kanälen

in der letzten Augustwoche startet offiziell die neue Marketingkampagne der Buch- und Medienwirtschaft.

Mit dem Slogan: weilwowichtigist gehen zeitgleich die neuen Kanäle auf Instagram, Facebook und YouTube online, die branchenrelevante Information zum Nutzen von Buchhandlungen und Verlagen verbreiten. Den Mitgliedern der Fachgruppe werden dabei verschiedene Tools zur Verfügung gestellt, die einfach nutzbar sind und von allen verwendet werden können.

Beiträge für die einzelnen Kanäle auf

Rolle des stationären Buchhandels, der Verlage

Nach dem großartigen Erfolg der Aktion zum Welttag des Buches #weilwowichtigist geben wir bei den kommenden Schwerpunkten einen gemeinsamen Stehsatz vor, der wieder 1:1 verwendet oder erweitert werden kann. Ziel: Die Rolle des stationären Buchhandels und der Verlage als zentrale Säulen der Bildungslandschaft in unserer Gesellschaft hervorheben.

Buchhandel/Verlage essenzielle Partner der Bildung

Wir verdeutlichen, dass der Buchhandel und die Verlage Verkaufsstätten UND essenzielle Partner in der Bildung sind.Unter dem Motto: Schulbuch macht keine Ferien sind alle Mitglieder wieder herzlich eingeladen, in der letzten August-Woche in den sozialen Medien einen eigenen Post/Reel/Videobeitrag zu diesem Thema zu gestalten.

Stehsätze für Post/Reel/Videobeitrag zur Auswahl

  • Dein Schulbuch macht keine Ferien. Die Schulbücher gehen auf die Reise an über 6.000 Schulen in ganz Österreich. 9 Mio Bücher und 8.000 verschiedene Titel – jede Seite, jede Zeile bereit, wenn Dein Schulalltag wieder losgeht.

Optionaler Stehsatz - passend zum Bekleben der digi4school-Etiketten

  • Bevor Deine Schulbücher die Schulbänke erreichen, passiert noch mehr: Einige Bücher erhalten das Digi4School-Etikett. Damit ist Dein Schulbuch auch digital – immer griffbereit, egal ob im Klassenzimmer oder unterwegs.

Hashtag nicht vergessen

Wichtig dabei ist, den Post immer mit den Hashtags #weilwowichtigist #buchhandelösterreich #schulbuchmachtkeineferien zu versehen.

Vorschau auf weitere Aktivitäten

  • Ab Mitte September läuft die österreichweite Kampagne: Schluss mit FrUSt in den sozialen Medien an. Genauere Informationen folgen zeitgerecht.
  • Die dritte Aktivität im heurigen Jahr ist für Herbst geplant. Dabei werden unter dem Titel: Leseherbst Verlage, Buchhandlungen, Autor:innen und neue Titel vorgestellt.