Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen, Fachvertretung

Filmförderung

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Die RTR-GmbH verwaltet den Fernsehfonds Austria und erhält jährlich EUR 13,5 Mio. aus einem Teil der Gebühren gemäß § 3 Abs. 1 Rundfunkgebührengesetz (RGG). Diese Mittel sind zur Förderung der Herstellung von Fernsehproduktionen zu verwenden. Förderungsentscheidungen werden unter Berücksichtigung der Förderungsziele und nach Stellungnahme durch den Fachbeirat durch den Geschäftsführer der RTR-GmbH getroffen.  

Die Förderungshöhe beträgt 20 % (in Ausnahmefällen bis zu 30 %) der angemessenen Gesamtherstellungskosten. Die Höchstfördergrenzen liegen im Einzelfall für fiktionale Produktionen bei EUR 1.000.000 pro Teil und für dokumentarische Produktionen bei EUR 200.000 pro Teil. Die Förderungen werden in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gewährt. Antragsberechtigt sind qualifizierte unabhängige Produktionsunternehmen.  

Die Fördermittel sollen zur Steigerung der Qualität der Fernsehproduktion und der Leistungsfähigkeit der Österreichischen Filmwirtschaft beitragen, den Medienstandort Österreich stärken und eine vielfältige Kulturlandschaft gewährleisten. Darüber hinaus soll die Förderung einen Beitrag zur Stärkung des audiovisuellen Sektors in Europa leisten.

Sämtliche Informationen finden Sie beim Fernsehfonds Austria.

Stand: 24.05.2017