Miniatur-Mann geht über Brücke aus Holz
© Gajus | stock.adobe.com

Unterstützungsfonds

Lesedauer: 1 Minute

23.11.2023

Förderungszweck

Förderung dient zur Abmilderung eines durch eine schwere Krankheit, eine Baustelle und/oder die Insolvenz eines Kunden/Kundin oder Lieferanten/Lieferantin hervorgerufenen Umsatzrückganges.

Voraussetzungen

bei Krankheit

  • krankheitsbedingte Beeinträchtigung von mindestens 42 Tagen
  • Umsatzrückgang von zumindest 25% zum Vergleichszeitraum

bei einer Baustelle

  • Beeinträchtigung muss mindestens 4 Monate durchgehend dauern
  • Umsatzrückgang von zumindest 25% zum Vergleichszeitraum

bei der Insolvenz eines Lieferanten/Kunden

  • Nachweis der Insolvenz eines Kunden/Lieferanten
  • Umsatzrückgang von zumindest 25% zum Vergleichszeitraum

Ausschlussgrund

Mehr als 400.000 EUR Nettojahresumsatz (Trafiken: 1.500.000)

Art und Ausmaß der Förderung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss abhängig vom nachgewiesenen Umsatzverlust
Maximal 10.000,- EUR pro Jahr

Einreichung

Die Einreichung ist nach einem telefonischen Informationsgespräch möglich.
Wirtschaftskammer Wien


Förderservice
Straße der Wiener Wirtschaft 1 1020 Wien
Servicecenter: T 514 50-1010
Förderservice : E foerderservice@wkw.at